Antifaschismus ist notwendig – nicht kriminell

Achtung: Der Prozesstermin wurde verschoben! Achtet auf Ankündigungen.

Am 17. Mai 2015 fand in der Stuttgarter Innenstadt, unter starken Protesten, die bisher erste und letzte Pegida Kundgebung statt. An der rassistischen Kundgebung beteiligten sich unter anderem so genannte „Hooligans“ aus dem Spektrum von „Neckar Fils Stuttgart“. Am Rande der rechten Veranstaltung provozierten diese in Mitten der Reihen der Gegenproteste. Infolge dessen kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen AntifaschistInnen und den pöbelnden ,,Hools“.

 

Die im Nachhinein mit den Bullen kooperierenden „Hooligans“ ziehen jetzt mit dem rechten Szeneanwalt Alexander Heinig vor Gericht, mit dem Versuch sich später ein Schmerzensgeld zu erklagen. Der Stuttgarter Anwalt Heinig ist ein Wohl bekannter: Früher spielte er u.a. bei der Rechtsrockband „Ultima Ratio“ und vertritt heute am laufenden Band Faschisten im ganzen Land – zum Beispiel die „Autonomen Nationalisten Göppingen“, den „Heidnischen Sturm Pforzheim“, das „Stallhaus Germania“ und jetzt die „Hooligans“ von Neckar-Fils.
Die heutige rassistisch aufgeladene Stimmung, in einer sich stetig politisch nach Rechts entwickelnden Gesellschaft, macht uns deutlich wie wichtig und richtig antifaschistische Gegenwehr ist. Dabei ist es notwendig den Rechten sowohl ideologisch als auch ganz praktisch mit Protest auf den Straße entgegen zu treten.
Weder Einschüchterungsversuche von gewalttätigen Hooligans, noch die versuchte Kriminalisierung gegen antifaschistische AktivistInnen seitens der Justiz wird uns oder die Angeklagten davon abhalten weiterhin dafür zu sorgen, dass rechte und faschistische Hetze keinen Platz in unserer Gesellschaft finden.
Konsequenter Antifaschismus ist notwendig und legitim! Lasst uns daher den Prozess vor dem Amtsgericht Stuttgart gemeinsam begleiten, um zu zeigen, dass wir entschlossen zusammen stehen – ob auf der Straße oder vor Gericht! Faschisten, Rechten und allen, die sie schützen wollen, gemeinsam entgegentreten!
Termin wird noch bekannt gegeben.

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Aufruf zur Prozessbeobachtung am 22. Juli 2016

Am 22.Juli 2016 um 9 Uhr steht am Landgericht ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit den Aktionen gegen die rechte Allianzen statt. Um was es bei dem Prozess geht könnt ihr dem nun folgenden Aufruf entnehmen:

RH-Stuttgart-PostBereits vor über zwei Jahren, im Januar 2014, hat die erst sogenannte „Demo für Alle“ in Stuttgart stattgefunden. Doch schon damals nicht ohne entschlossene Proteste gegen das dort vertretene reaktionäre Menschenbild und den Versuch, das bisschen an Akzeptanz für Vielfalt, das sich in der BRD durchsetzen konnte, wieder zurückzudrängen. So ist es der reaktionären Bewegung nicht gelungen, die eigentlich vorgesehene Demoroute, vom Schlossplatz vorbei am Neuen Schloss in Richtung Staatstheater/Landtag ungestört zu passieren. Nach mehreren Blockaden und einem Umleitungsversuch musste die Demo sogar komplett abgebrochen werden. Ein klarer Erfolg der versammelten progressiven Kräfte! Nicht so erfolgreich ist es für einen Genossen verlaufen, der nun erneut einen Prozesstermin vor dem Stuttgarter Landgericht hat – obwohl er in dieser Sache bereits einen Freispruch erhalten hat. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat es jedoch anscheinend darauf abgesehen, die Grenzen für die Kriminalisierbarkeit von Protesten weiter zu verschieben und ist daher in Revision gegangen. Mit einer haarsträubenden Argumentation hat das Oberlandesgericht der Revision stattgegeben und den Fall zurück ans Landgericht verwiesen. Mit einem klaren und für uns alle möglicherweise folgenreichen Auftrag. Was genau wird dem Antifaschisten eigentlich vorgenommen? Streng genommen, gar nichts! Zumindest keine eigene Aktion. Während es zu den oben bereits angesprochenen Blockaden kam, war der Genosse nämlich bereits in Gewahrsam. Die Staatsanwaltschaft versucht nun, unterstützt durch das OLG, zu konstruieren, dass er die Blockade, die von anderen mutmaßlich durchgeführt wurde, auch gewollt hätte. Und daraus wiederum soll eine sukzessive Mittäterschaft abgeleitet werden. Alles klar? Weil die Staatsanwaltschaft einem Menschen unterstellt, dass er etwas, was er in keiner Form beeinflussen konnte, auch gewollt hätte, soll er so bestraft werden, als hätte er getan, was er gar nicht getan hat. Neben der Kuriosität hat diese Geschichte jedoch einen bitterbösen Beigeschmack. Wenn das wirklich vor Gericht durchgehen sollte, dann wird damit ein Instrument geschaffen, mit dem die Kriminalisierung noch weiter getrieben werden kann und soll. Ist damit doch theoretisch jedeR der/die sich an Protesten beteiligt, potenziell den Repressionsbehörden ausgeliefert – unabhängig vom Aktivitätsgrad. Es ist offensichtlich, dass damit ein Keil zwischen diejenigen getrieben werden soll, die etwas tun und diejenigen, die nur dabei sind. Das dürfen wir nicht zulassen! Daher ist es wichtig, dass der Prozess gut besucht ist und wir dem Gericht zeigen, dass wir solidarisch zusammen stehen und uns nicht einschüchtern lassen. Kommt daher möglichst zahlreich.

Termin: 22. Juli 2016 ab 9 Uhr zum Landgericht Stuttgart!


 

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Massive Repression gegen die TeilnehmerInnen der Proteste gegen den Bundesparteitag der AfD in Stuttgart: Spendet Für die Betroffenen!

Anti-AFD-Soli

Konsequent versuchte die Polizei jeden Protest gegen den AfD Bundesparteitag am 30. April in Stuttgart zu verhindern. Bereits im Vorfeld wurde eine Kundgebung in Seh- und Hörweite der Rechtspopulisten faktisch verboten. Am Tag selber setzte die Polizei hunderte DemonstrantInnen fest. Über 600 Ingewahrsamnahmen wurden dem Ermittlungsausschuss der Roten Hilfe gemeldet. Die Bedingungen, unter denen die Betroffenen den Tag verbringen mussten, waren katastrophal: Mehrere AktivistInnen kollabierten in der Gefangenensammelstelle und mussten in Krankenhäuser eingeliefert werden. Doch damit nicht genug. Auch jetzt, im Nachgang der Proteste, ist mit Kriminalisierungsversuchen und Strafverfahren zu rechnen. Die Rote Hilfe e.V. unterstützt als strömungsübergreifende Solidaritätsorganisation die Betroffenen staatlicher Repression. Selbstverständlich werden wir auch diejenigen unterstützen, die am 30. April gegen die AfD auf der Straße waren. Hierfür sind wir auf Eure Spenden angewiesen. Lassen wir die Betroffenen nicht allein. Solidarität ist eine Waffe!

Spendenkonto: Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart

IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13 BIC: GENODEM1GLS

Infos unter stuttgart.rote-hilfe.de

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Hausdurchsuchungen und Inhaftierungen kurdischer AktivistInnen.

kurdische jugendlicheAm 12. Mai wurden drei Wohnungen kurdischer Jugendlicher in Stuttgart von der Polizei durchsucht. Der Vorwurf lautet „Anwerben für fremden Wehrdienst“, welcher im Zusammenhang mit der PKK stehen soll. Bislang sitzt ein kurdischer Genosse in Untersuchungshaft. Wieder einmal sollen kurdische AktivistInnen in Stuttgart eingeschüchtert und kriminalisiert werden. Bereits seit Ende Februar sitzt ein weiterer Genosse in der JVA in Stuttgart-Stammheim. Dem zwanzigjährigen wird „Brandstiftung“ vorgeworfen, auf Basis einer lächerlichen Beweislage. Weiterlesen

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Prozess gegen Ali Ö. kurz nach Auftakt unterbrochen

ohnesolidaritaetAm 01.Dez.2015 wurde ein Prozess wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK gegen Ali Ö. eröffnet. Ihm wird zur Last gelegt Gebietsleiter von verschiedenen Regionen in Deutschland gewesen zu sein und Spenden eingesammelt zu haben. Kurz nach der Verlesung der Anklageschrift wurde der Prozess allerdings schon wieder für eine Woche unterbrochen, da sich kurz vor Beginn des Prozesses die Zusammensetzung des Strafsenats unter Vorsitz von Richter Delling verändert hat. Weiterlesen

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Rote Hilfe Zeitung 3/2015 ist erschienen!

RHZ 2015Die aktuelle Rote Hilfe Zeitung 3/2015 mit dem Schwerpunkt „Festung Europa – Schutz von wem, vor wem?“ ist erschienen. Ihr könnt sie im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt. Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.

>>> Zum Inhaltsverzeichnis

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[S] „Ein sehr entscheidender antifaschistischer Erfolg.“

Brennende Barrikade

Interview zum anstehenden Verfahren gegen Antifaschisten wegen der Proteste gegen den Naziaufmarsch in Dresden 2011:

Im Januar 2014 vermeldeten bundesweit Medien: „Stuttgarter wegen versuchten Totschlags angeklagt“. Vorgeworfen werden dem Antifaschisten Aktionen im Rahmen der Proteste gegen einen Naziaufmarsch im Februar 2011 in Dresden. Am kommenden Mittwoch, 23. September, beginnt nun das – inzwischen juristisch herabgestufte – Verfahren vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Wir sprachen mit Aktiven der Roten Hilfe (RH) Ortsgruppe Stuttgart und des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart & Region (AABS) über das Verfahren, die aktuelle Situation, Militanz und Repression.

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[S/DD] Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle! Aufruf zur Prozessbeobachtung

Prozessflyer

Über vier Jahre nach der erfolgreichen Blockade des damals größten Naziaufmarsches Europas in Dresden, versucht die Stuttgarter Staatsanwaltschaft immer noch den antifaschistischen Erfolg von 2011 zu kriminalisieren. Bis zu 7.000 Faschisten marschierten auf den Straßen Dresdens zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt am 13. Februar 1945. Sie verbreiteten ihre menschenverachtende Hetze und zielten darauf ab, die Verbrechen des deutschen Faschismus durch den Verweis auf das alliierte Bombardement zu relativieren. Dabei hatten die Faschisten von Justiz und Politik der Stadt Dresden und des Landes Sachsen nichts zu befürchten. Vielmehr wurde ihnen mit allen erdenklichen Mitteln, im Vorfeld juristisch und während der Aufmärsche tatkräftig, der Weg geebnet.

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[CW] Anquatschversuch! Bitte sagen sie jetzt nichts…

Anfang Juli kam es in Calw (Baden-⁠Württemberg) zu einem telefonischen Anquatschversuch. Dem Beamten der Kriminalpolizei Calw ging es offensichtlich darum den Genossen zu seinem internationalistischen Engagement zu befragen. Der Genosse verweigert selbstverständlich die Zusammenarbeit mit den Repressionsbehörden.

 

Ausführliche Informationen zum Thema Aussageverweigerung findet ihr in der Rote Hilfe -⁠ Broschüre „Aussageverweigerung und Verhörmethoden“ (2007). Die Süddeutschen Rote-⁠Hilfe Gruppen haben ausserdem einen extra Flyer zum Thema Anquatschversuche verfasst.

Wenn ihr selber angequatscht werden solltet, kontaktiert die Rote Hilfe und macht den Anquatschversuch öffentlich.

Solidarität ist eine Waffe!

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Vernichtende Schlappe für das Land Baden-Württemberg

indexIm Fall des verdeckten LKA-Ermittlers Simon Bromma hat die baden-württembergische Landesregierung heute vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine vernichtende Niederlage einstecken müssen.

Der LKA-Beamte hatte im Jahr 2010 unter falschem Namen und mit gefälschten Papieren das linke studentische Milieu und die alternative Szene ausspioniert, politische Gruppen infiltriert und enge persönliche Bindungen vorgetäuscht, um die Betroffenen auszuforschen. Erst nach einem Jahr Undercover-Einsatz konnte er durch Zufall enttarnt werden.
Das Gericht machte sehr deutlich, dass der Einsatz des geheimdienstlich arbeitenden Polizeispitzels gegen die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD)vollkommen unbegründet und unrechtmäßig war. Begangene oder auch nur zu befürchtende Straftaten waren der ‚Zielperson‘ des Spitzeleinsatzes in keiner Weise zuzuordnen. Die Vorsitzende Richterin folgte überdies vollumfänglich der Darstellung der Kläger, nach der der Polizeispitzel Simon Bromma unterschiedslos über alle ihm bekannt gewordenen Personen Informationen, insbesondere zu persönlichen und politischen Netzwerken weitergegeben hatte.

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