Aufruf zur Prozessbeobachtung am 22. Juli 2016

Am 22.Juli 2016 um 9 Uhr steht am Landgericht ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit den Aktionen gegen die rechte Allianzen statt. Um was es bei dem Prozess geht könnt ihr dem nun folgenden Aufruf entnehmen:

RH-Stuttgart-PostBereits vor über zwei Jahren, im Januar 2014, hat die erst sogenannte „Demo für Alle“ in Stuttgart stattgefunden. Doch schon damals nicht ohne entschlossene Proteste gegen das dort vertretene reaktionäre Menschenbild und den Versuch, das bisschen an Akzeptanz für Vielfalt, das sich in der BRD durchsetzen konnte, wieder zurückzudrängen. So ist es der reaktionären Bewegung nicht gelungen, die eigentlich vorgesehene Demoroute, vom Schlossplatz vorbei am Neuen Schloss in Richtung Staatstheater/Landtag ungestört zu passieren. Nach mehreren Blockaden und einem Umleitungsversuch musste die Demo sogar komplett abgebrochen werden. Ein klarer Erfolg der versammelten progressiven Kräfte! Nicht so erfolgreich ist es für einen Genossen verlaufen, der nun erneut einen Prozesstermin vor dem Stuttgarter Landgericht hat – obwohl er in dieser Sache bereits einen Freispruch erhalten hat. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat es jedoch anscheinend darauf abgesehen, die Grenzen für die Kriminalisierbarkeit von Protesten weiter zu verschieben und ist daher in Revision gegangen. Mit einer haarsträubenden Argumentation hat das Oberlandesgericht der Revision stattgegeben und den Fall zurück ans Landgericht verwiesen. Mit einem klaren und für uns alle möglicherweise folgenreichen Auftrag. Was genau wird dem Antifaschisten eigentlich vorgenommen? Streng genommen, gar nichts! Zumindest keine eigene Aktion. Während es zu den oben bereits angesprochenen Blockaden kam, war der Genosse nämlich bereits in Gewahrsam. Die Staatsanwaltschaft versucht nun, unterstützt durch das OLG, zu konstruieren, dass er die Blockade, die von anderen mutmaßlich durchgeführt wurde, auch gewollt hätte. Und daraus wiederum soll eine sukzessive Mittäterschaft abgeleitet werden. Alles klar? Weil die Staatsanwaltschaft einem Menschen unterstellt, dass er etwas, was er in keiner Form beeinflussen konnte, auch gewollt hätte, soll er so bestraft werden, als hätte er getan, was er gar nicht getan hat. Neben der Kuriosität hat diese Geschichte jedoch einen bitterbösen Beigeschmack. Wenn das wirklich vor Gericht durchgehen sollte, dann wird damit ein Instrument geschaffen, mit dem die Kriminalisierung noch weiter getrieben werden kann und soll. Ist damit doch theoretisch jedeR der/die sich an Protesten beteiligt, potenziell den Repressionsbehörden ausgeliefert – unabhängig vom Aktivitätsgrad. Es ist offensichtlich, dass damit ein Keil zwischen diejenigen getrieben werden soll, die etwas tun und diejenigen, die nur dabei sind. Das dürfen wir nicht zulassen! Daher ist es wichtig, dass der Prozess gut besucht ist und wir dem Gericht zeigen, dass wir solidarisch zusammen stehen und uns nicht einschüchtern lassen. Kommt daher möglichst zahlreich.

Termin: 22. Juli 2016 ab 9 Uhr zum Landgericht Stuttgart!


 

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