Prozess gegen Ali Ö. kurz nach Auftakt unterbrochen

ohnesolidaritaetAm 01.Dez.2015 wurde ein Prozess wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK gegen Ali Ö. eröffnet. Ihm wird zur Last gelegt Gebietsleiter von verschiedenen Regionen in Deutschland gewesen zu sein und Spenden eingesammelt zu haben. Kurz nach der Verlesung der Anklageschrift wurde der Prozess allerdings schon wieder für eine Woche unterbrochen, da sich kurz vor Beginn des Prozesses die Zusammensetzung des Strafsenats unter Vorsitz von Richter Delling verändert hat.

Die Anklageschrift enthält nicht viel Konkretes. Außer der Teilnahme an Schulungen und Mahnwachen im Zeitraum von 2010 bis heute, Telefonkontakt mit weiteren angeblichen Mitgliedern der PKK enthält sie nur noch eine Beschlagnahmung von 325 Euro, welches im Rahmen einer Durchsuchung im Jahre 2010 sicher gestellt wurde. So ist die nur 4 Seiten lange Anklageschrift auch inhaltlich eher dünn an zu sehen.

Ali Ö. wurde kurz zu seiner Person befragt bevor der Prozess unterbrochen wurde. Auf die Frage welche Staatsangehörigkeit er habe antwortete Ali: „Ich bin Kurde“.  Trotz Handschellen ließ es Ali es sich nicht nehmen die anwesenden solidarischen ProzessbeobachterInnen zu grüßen.

Generell stellt sich natürlich die Frage warum gerade jetzt ein Prozess wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK angestrengt wird. In Zeiten des Widerstandes gegen den IS der in maßgeblichen Teilen von der PKK und der YPG organisiert wird ist es mehr als fragwürdig warum gerade jetzt so ein Prozess geführt wird.

Ali Ö befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft. Der Prozess wird am 08.12. um 9:15 im Stuttgarter Landgericht fortgesetzt.

 

Azadi der Rechtshilfefond für Kurdinnen und Kurden hat dazu folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Prozessauftakt gegen Ali Ö. vor OLG Stuttgart

Am 1. Dezember 2015 wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Aktivisten Ali Ö. vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart eröffnet.
Die Anklage wirft dem 47-Jährigen vor, sich als mutmaßliches Mitglied einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ (§129b Abs. 1 i.V.m. §129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) betätigt und im Zeitraum 2011/2013 verschiedene PKK-Gebiete in Deutschland verantwortlich geleitet zu haben. So soll er „in Kenntnis der Ziele, Programmatik und Methoden der Gesamtorganisation“ zahlreiche Aktivitäten entfaltet haben. Dazu gehörten u.a. seine Beteiligung an der Organisierung einer Demonstration zum „Widerstand in Rojava“, bei der Menschen gegen die Ermordung von Kurden durch die Terrormiliz IS protestiert haben. Auch sei er in seiner mutmaßlichen Kaderfunktion mit der Vorbereitung und Durchführung des Internationalen kurdischen Kulturfestivals im September 2013 befasst gewesen, bei dem der in Paris ermordeten Kurdinnen Sakine Çanzıs, Fidan Doǧan und Leyla Șaylemez gedacht wurde.
Wegen seiner politischen Überzeugung stand Ali Ö. in der BRD bereits mehrfach vor Gericht.

Eröffnung des Hauptverfahrens

Dienstag, 1. Dezember 2015, 9:15 Uhr
Saal 4 des OLG Stuttgart, Olgastraße 2

Prozesstermine sind vorerst bis Ende Februar 2016 – jeweils dienstags und donnerstags, 9:15 Uhr, festgelegt.

AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und
Kurden in Deutschland, Köln

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