Demo: 15.03., 18 Uhr Rotebühlplatz
Polizeigewalt: Auch in Deutschland?
Im vergangenen Sommer lösten die Bilder vom grausam durch Polizisten zu Tode gequälten George
Floyd massenhafte Proteste aus. Zehntausende Menschen gingen auf die Straße und waren nicht
mehr länger bereit, sich die rassistische und im Zweifel tödliche Behandlung durch die Polizei
gefallen zu lassen. In der Bundesrepublik beschwichtigten Politik und Medien schnell. Die Proteste
in den USA seien zwar gerechtfertigt, hier aber eben nicht. Politiker*innen aller Parteien stellten
sich mehr oder weniger hinter die Polizei und wurden nicht müde zu bekräftigen, dass Rassismus
vorwiegend ein bedauerliches Einzelfall-Problem sei.
Dies ist nach dem, was vielen anderen Menschen und auch uns in den letzten Jahren passiert ist,
eine reine Frechheit. Denn Rassismus, Diskriminierung und Gewalt durch die Polizei gehören zur
bitteren Normalität. Es trifft Menschen, weil sie aufgrund ihres Aussehens, ihrer Sprache oder ihres
ökonomischen und sozialen Hintergrundes kriminalisiert werden. Auch psychisch kranke Menschen
sind besonders oft von Polizeigewalt betroffen.

Praktisch im Wochentakt werden zur Zeit faschistische Netzwerke aufgedeckt, nicht wenige davon mit Verbindungen zu Militär, Polizei und Verfassungsschutz. Größere Waffenfunde und Todeslisten inklusive. Gleichzeitig erlebt der Rechtsterrorismus mit den Anschlägen in Hanau, Halle und Kassel einen lange nicht dagewesenen Aufschwung. Politisch wird diese Entwicklung mal mehr oder weniger offen von der AfD wohlwollend begleitet. Die rechte Hetze der blauen Politiker ist der Nährboden, auf dem andere zur Tat schreiten. Und im Zuge der aktuellen Krise tummeln sich bei Veranstaltungen der selbsternannten „Querdenker“ Verschwörungstheoretiker*innen und andere Rechte massenhaft auf den Straßen der Republik.
Die Große Strafkammer 27 am Hamburger Landgericht hat heute entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie.








