Nach nunmehr 4 Jahren soll in den nächsten Wochen der sogenannte „TKP/ML-Prozess“ zu Ende gehen. Den 10 Angeklagt*innen wird vorgeworfen das Auslandskomitee der Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch- Leninistisch gebildet zu haben. Über drei Jahre lang mussten die meisten von ihnen dafür in Untersuchungshaft verbringen. Für Müslüm Elma, dem Hauptangeklagten, sind es nun allerdings schon fünf Jahre. Er sitzt immer noch in Stadelheim hinter Gittern. Der sogenannte „Kommunist*innen- Prozesses“ ist damit der größte politische Schauprozess gegen eine linke Organisation der letzten Jahrzehnte.
Dabei werden ihnen keine strafbaren Handlungen vorgeworfen, sondern ausschließlich ihre Tätigkeit für eine Partei, die in der BRD nicht einmal verboten ist. Aber warum diese staatliche Verfolgungswut gegen türkische Oppositionelle?
Allem Anschein handelt es sich schlicht um eine Gefälligkeitsgeste der Bundesregierung gegenüber dem Erdoğan-Regime. Ohne eine „Verfolgungsermächtigung“ des Bundesjustizministeriums wären die Kommunist*innen nie verhaftet oder vor Gericht gestellt worden. Der Prozess strotzt nur so vor Skandalen. So wurde ein bedeutender Teil der „Beweise“ vom türkischen Geheimdienst beigesteuert. Dass diese nur durch illegale Spionage beschafft werden konnten, interessiert das Münchner Gericht allerdings nicht.
Müslüm Elma soll als angeblicher „Rädelsführer“ eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten erhalten. Wegen angeblicher Mitgliedschaft im sogenannten Auslandskomitee der TKP/ML sollen Haydar Bern, Musa Demir, Sami Solmaz, Dr. Sinan Aydin und Frau Dr. Banu Büyükavci je vier Jahre Freiheitsstrafe, Erhan Aktürk und Seyit Ali Ugur vier Jahre und neun Monate, Deniz Pektas fünf Jahre und Mehmet Yesilcali drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe erhalten. Selbst der Vertreter der GBA musste in seinem Schlussvortrag einräumen, dass etliche Vorwürfe aus der Anklage nicht aufrecht erhalten werden können und beantragte, Müslüm Elma nach nunmehr fünf Jahren und drei Monaten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Es handelt sich bei diesem Prozess ausdrücklich um ein antikommunistisches Pilotverfahren, welches ansetzend an dem KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1956 dazu beitragen soll, revolutionäre Tätigkeit zu kriminalisieren. In einem Musterurteil sollen weitergehende Möglichkeiten geschaffen werden, Antifaschisten, Linke und Revolutionäre anzuklagen, einzusperren und – wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben – abzuschieben.
Wir sind mehr als wütend darüber, dass die deutsche Justiz zum wiederholten Male mithilft, die türkische Opposition in Europa mundtot zu machen. Deshalb kommt am 16.06.2020 zum vierten Jahrestag des „Kommunist*innen-Prozesses“ zum nach München!
*Kundgebung vor dem OLG München*
*Dienstag 16.06.2002*
*12:00 – 15:00 Uhr*
*Nymphenburger Straße 16*