[BuVo] Solidarisch, kollektiv und mit konsequenter Aussageverweigerung: gemeinsam gegen die Rondenbarg-Prozesse in Hamburg

Erkärung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.:

 

 

 

Solidarisch, kollektiv und mit konsequenter Aussageverweigerung:
gemeinsam gegen die Rondenbarg-Prozesse in Hamburg

Schon vor dem G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 diente dieses Großereignis als Anlass, um linke Aktivist*innen mit massiven Repressalien zu überziehen. Die Proteste selbst wurden brutal angegriffen, und seither werden unter Verweis auf das Gipfeltreffen die absurdesten Verfolgungsmaßnahmen erprobt – vom Verbot der Internetplattform linksunten bis hin zum Online-Pranger gegen Menschen, die der Teilnahme an Aktionen vor Ort verdächtigt wurden.

Nun stehen zwei politische Massenprozesse gegen insgesamt 30 Linke bevor, die nach dem Kollektivschuldprinzip abgeurteilt werden sollen. Anfang September 2019 wurde 19 jungen Gipfelgegner*innen eine umfangreiche Anklageschrift zugesandt. Darin wird ihnen vorgeworfen, an einem Demonstrationszug durch die Hamburger Straße Rondenbarg während des G20-Gipfels im Juli 2017 beteiligt gewesen zu sein.

Alle waren damals 21 Jahre oder jünger und gelten damit als Jugendliche bzw. Heranwachsende. Geplant ist, sie alle gemeinsam vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit anzuklagen. Anfang Oktober erhielten dann noch 11 weitere Aktivist*innen, die nach Erwachsenenstrafrecht verfolgt werden, ebenfalls eine Anklageschrift. In beiden Verfahren werden – ähnlich wie bereits im Elbchaussee-Verfahren – den Betroffenen keine individuellen Taten vorgeworfen, sondern nur die reine Teilnahme am Demonstrationszug. Damit soll das „Hooligan-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts angewendet werden, nach dem die Angeklagten allein aufgrund ihrer Anwesenheit für alle Vorfälle mitverurteilt werden können – und das, obwohl das BVG damals die Übertragung auf politische Versammlungen explizit ausschloss. Die Vorwürfe umfassen unter anderem gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Banden. Im Raum steht bei beiden Verfahren die Androhung mehrjähriger Haftstrafen.

Gezielt bauen die Repressionsorgane damit ein massives Angstszenario auf, um die Betroffenen einzuschüchtern und auch andere Aktivist*innen von der Teilnahme an Protesten abzuschrecken. Das erste Verfahren wird bewusst gegen Heranwachsende geführt, um die Öffentlichkeit ausschließen zu können. Mit einem solchen Geheimprozess soll nicht nur eine kritische Aufarbeitung der Polizei- und staatlichen Gewalt rund um den G20-Gipfel verhindert werden. Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit soll zudem noch zusätzlicher Druck aufgebaut und die jungen Genoss*innen von solidarischen Unterstützer*innen im Gerichtssaal abgeschottet werden. Für die Angeklagten wird – neben der Aussicht auf einen Prozess und der Strafandrohung selbst – zudem die Lebensplanung des nächsten Jahres komplett in Frage gestellt. Die ständigen Fahrten zu den Gerichtsterminen in Hamburg machen es unmöglich, den Schulabschluss, das Studium, die Ausbildung oder das Lohnarbeitsverhältnis wie geplant fortzuführen.

Somit zerstört der Staat durch seinen Angriff bewusst die Perspektiven von 30 linken Aktivist*innen. Diese Bedrohung soll schon vor Prozessbeginn die Angst der Betroffenen schüren und eine Entsolidarisierung und Spaltung der Angeklagten bewirken. Der Staat erhofft sich, dass einzelne Angeklagte durch abweichende Strategien die Arbeit der Repressionsbehörden erleichtern und den Zusammenhalt der Szene gefährden. Doch diese Rechnung darf nicht aufgehen! Politische Großverfahren der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Angriffe auf linke Bewegungen dann ins Leere laufen, wenn alle Betroffenen solidarisch zusammenstehen, mit guten Absprachen mit den Solistrukturen agieren, anstatt sich einschüchtern und spalten zu lassen. Die berechtigten Ängste der Angeklagten müssen berücksichtigt werden, ohne eine Entpolitisierung des Verfahrens oder Individualstrategien zuzulassen. Der politische Charakter dieses Prozesses muss hervorgehoben werden – im Gerichtssaal, in der Öffentlichkeitsarbeit und auf der Straße! Mit konsequenter Aussageverweigerung, einem zusammen erarbeiteten kollektiven Vorgehen vor Gericht und der Unterstützung durch die gesamte Linke können wir gemeinsam diesen Angriff abwehren. Diese Verfahren gehen uns alle an: seid solidarisch, unterstützt die Betroffenen, begleitet die Verfahren!

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Aussageverweigerung ist unsere Waffe im Kampf gegen die politische Justiz!

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