Antirepressionsinfo #1 der Roten Hilfe Stuttgart

RH-Stuttgart-PostStuttgarter Verhältnisse und die Aktionen gegen rechte Allianzen

Egal ob Hamburg, Berlin oder Stuttgart gegen fortschrittliche Aktivist_innen fährt die Polizei meist einen besonders restriktiven Kurs. Die von Hardlinern geforderte Null-Toleranz-Linie wird in Stuttgart sowohl am Tag selbst als auch in den Nachwirkungen mit hohem personellen Aufwand verfolgt. Besonders deutlich wird das beim Vorgehen gegen die Proteste und Aktionen der letzten Monate. Bevor wir jedoch näher darauf ein-gehen, geben wir zuerst einen allgemeinen Überblick über die Stuttgarter Verhältnisse. Weiterlesen

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PE: Solidarität mit dem Kampf der Geflüchteten gegen Abschiebepraxis und institutionellen Rassismus! Solidarität mit „The VOICE“!

Göttingen, den 12.03.2014

Am 26. März 2014 wird vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 91, ab 10.00 Uhr ein Gerichtsverfahren gegen den Menschenrechts- und Geflüchtetenaktivisten Rex Osa stattfinden. Die Rote Hilfe e.V. erklärt sich solidarisch mit dem Beschuldigten und ruft zu einer kritischen Prozessbegleitung auf.

Am 15.10.2013 besetzten einige Aktivist*innen in Berlin die nigerianische Botschaft. Der nigerianische Staat erweist sich seit geraumer Zeit als willfähriger Unterstützer der deutschen Abschiebepolitik. In der nigerianischen Botschaft werden so genannte Botschaftsanhörungen durchgeführt. Dabei werden Flüchtlinge, deren Nationalität nicht feststellbar ist, von fragwürdigen „Expert*innen“ über Sprachanalysen vermeintlichen Herkunftsländern zugeteilt und/oder es wird gegebenenfalls ein Visum in einen „Ausreisestaat“ ausgestellt.

Diese Praxis dient alleine dazu, Abschiebungen in prekäre und teilweise unmittelbar lebensbedrohliche soziale Verhältnisse zu rechtfertigen. In Nigeria selbst herrscht ein undemokratisches und hochgradig korruptes Regime, das oppositionelle Gruppen militärisch verfolgt. Auf diese Praxis machten die Besetzer*innen aufmerksam, nachdem andere Versuche bisher auf keinerlei wirkliche Kommunikationsbereitschaft stießen.

Die Botschaftsbesetzung wurde durch einen brutalen Polizeieinsatz beendet. Erste Verfahren gegen die Besetzer*innen offenbarten aus Sicht der Beschuldigten darüber hinaus vor allem einmal mehr den institutionellen Rassismus, der ihnen allenthalben entgegentritt. Nun steht der Prozess gegen Rex Osa an. Rex Osa setzt sich seit Jahren für die Rechte von Flüchtlingen in der BRD ein. Er ist Stuttgarter Aktivist der Geflüchtetenselbstorganisation „The VOICE Refugee Forum“. Die politischen Verhältnisse in Nigeria kennt er aus Erster Person, da er 2005 als Menschenrechtsaktivist vor ihnen nach Deutschland fliehen musste.

H. Lange, Mitglied des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V., hierzu: „Eine Migrationspolitik, die Menschen nach wirtschaftspolitischen Nützlichkeitskriterien selektiert und Flüchtlinge massenhaft in Hunger, Krieg und Tod abschiebt, ist kriminell zu nennen. Wir solidarisieren uns mit den Flüchtlingsprotesten gegen die bundesrepublikanische Abschiebepraxis und rufen alle dazu auf, den Prozess gegen Rex Osa kritisch zu begleiten. Gerade in Zeiten wieder ansteigender Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und ungeklärter staatlicher Verstrickungen mit dem faschistischen NSU-Terror gilt es, entschieden gegen gesellschaftlichen und institutionellen Rassismus vorzugehen.“

Kommt am 26.03.2014 zahlreich zum Prozess nach Berlin.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

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Bericht zum Prozess gegen Stuttgarter Aktivisten (Dresden 2011)

kundgebungAm Mittwoch, den 5. März, fand ein Prozess gegen einen Stuttgarter Aktivisten am Amtsgericht Stuttgart statt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sich an Aktivitäten gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden beteiligt zu haben. Konkret wurde er wegen Landfriedensbruch und versuchter gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung angeklagt und verurteilt. Der Prozess war nicht öffentlich, da dieser nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde. Weiterlesen

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Solidarität mit den Stuttgarter Antifas

Rund 20 antifaschistische Organisationen haben eine gemeinsame Solidaritätserklärung veröffentlicht. Anlass sind mehrere Strafverfahren gegen AktivistInnen die im Februar 2011 gegen einen Naziaufmarsch in Dresden auf die Straße gingen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Betroffenen Landfriedensbruch und weitere Straftaten vor. In einem Fall strengt die Behörde ein Verfahren unter dem Tatvorwurf „versuchter Totschlag“ an. Dem Antifaschist wird vorgeworfen Pyrotechnik eingesetzt zu haben.

Bereits in den kommenden Wochen stehen zwei Gerichtsverhandlungen in diesem Kontext an. Da nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, ist die Öffentlichkeit in Beiden Verhandlungen ausgeschlossen. Dennoch rufen UnterstützerInnen für den 18. Februar und den 5. März jeweils um 8:30 Uhr zu Kundgebungen vor Verhandlungsbeginn auf.

Die Solidaritätserklärung

Nein zur Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands!

Solidarität mit den verfolgten Stuttgarter AntifaschistInnen!

Auch drei Jahre nach der erfolgreichen Blockade, des ehemals größten Naziaufmarsches Europas, in Dresden, reißen die Versuche antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren nicht ab. Aktuell stehen mehreren Stuttgarter AntifaschistInnen Prozesse bevor, weil sie sich an den Protesten beteiligt haben sollen. Den Gipfel der Kriminalisierungsbemühungen stellt dabei der Versuch der Staatsanwaltschaft Stuttgart dar, einen Aktivisten wegen „versuchten Totschlags“ anzuklagen.

Der jährliche Naziaufmarsch in Dresden, zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt am 13. Februar 1945, war lange Zeit der größte Europas. Bis zu 7000 Faschisten zogen hierbei durch die Stadt, verbreiteten ihre menschenverachtende, geschichtsrevisionistische Hetze und zielten darauf ab, die Verbrechen des deutschen Faschismus durch den Verweis auf das alliierte Bombardement zu relativieren. Von Seiten der Stadt Dresden oder anderen staatlichen Stellen, hatten die Nazis dabei nie etwas zu befürchten. Im Gegenteil: Auf der offiziellen Gedenkfeier standen regelmäßig Vertreter der lokalen Politprominenz und Bundeswehrgeneräle neben Delegationen der faschistischen NPD.

Es war also absolut notwendig und legitim, dass die Aufmärsche 2010 und 2011 solidarisch und entschlossen von vielen tausenden Menschen aus allen Spektren der Linken verhindert wurden. Nachdem die Polizei sich 2010 noch angesichts der Massenblockaden von 10 000 AntifaschistInnen relativ zurückhielt, lies sie im folgenden Jahr die Situation völlig eskalieren. Trotz bis zu 20 000 Menschen, die aus ganz Europa gekommen waren, um den Aufmarsch zu verhindern, versuchte die Polizeiführung diesen um jeden Preis durchzusetzen. So versprühten die über 4500 eingesetzten Beamten Unmengen Pfefferspray, prügelten auf Sitzblockaden ein und setzten bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt großflächig Wasserwerfer gegen die BlockiererInnen ein. Außerdem wurden hundertausende Handyverbindungen in ganz Dresden überwacht und die Daten gespeichert. Dennoch konnte, trotz zahlreicher Verletzter, der rechte Großaufmarsch verhindert werden.

Eine Niederlage, die die sächsischen Behörden offenbar nicht auf sich sitzenlassen wollen. Jedenfalls reiht sich seitdem Verfahren an Verfahren und während bis heute nicht ein Polizist für die staatliche Gewaltorgie zur Verantwortung gezogen wurde, werden bundesweit AktivistInnen wegen ihrer Beteiligung an den Blockaden kriminalisiert. Einen regionalen Schwerpunkt bildet dabei Stuttgart. Schon im Herbst 2011 kam es hier zu fünf Hausdurchsuchungen. Nur auf völlig vage Vermutungen gestützt stürmten hierbei vermummte Polizeieinheiten mit gezogenen Schusswaffen mehrere Wohnungen, bedrohten BewohnerInnen und beschlagnahmten zahlreiche Gegenstände. Kurze Zeit später wurde weiteren AktivistInnen mitgeteilt, dass gegen sie ermittelt wird, bzw. die Anklage gegen sie erhoben.

Alle Anklagen haben dabei gemeinsam, dass sie sich auf nichts als bloße Behauptungen von verdeckten ErmittlerInnen stützen. Belastende Fotos oder Videos, die die Angeklagten bei strafbaren Handlungen zeigen, existieren nicht. Das ist aber noch nicht der Höhepunkt, des staatlichen Kriminalisierungswillens: Nachdem, in einem Fall, die Zuständigkeit von der Staatsanwaltschaft in Dresden auf die in Stuttgart überging, will diese die bisherigen Vorwürfe (schwerer Landfriedensbruch u.a.) nun um den Vorwurf des „versuchten Totschlags“ erhöhen! Offenbar um den Druck auf die zuständige Richterin am Landgericht, diese hanebüchene Anklage zuzulassen, zu erhöhen, lancierte die Staatsanwaltschaft Anfang Januar außerdem entsprechende Informationen an die Medien.

Die politische Absicht, die hinter diesem Gebaren steckt, ist nur allzu offensichtlich: Kurz vor dem 13. Februar soll der Öffentlichkeit wieder einmal die besondere Gefahr, die von Links ausgehe aufgezeigt werden. Durch die, an den Haaren herbeigezogenen, Vorwürfe und völlig aufgeblasenen Anklagen, soll selbstorganisierter, praktischer Antifaschismus, der mehr als Sonntagsreden einfordert delegitimiert werden!

Wir sagen: Es ist notwendig, sich solidarisch und entschlossen Reaktionären und Faschisten aller Art in den Weg zu stellen! Den Stuttgarter AntifaschistInnen, dem Berliner Antifaschisten Tim und allen anderen, die verfolgt werden aufgrund ihres antifaschistischen Engagements in Dresden, gilt unsere volle Solidarität!

Antifaschistischer Widerstand ist notwendig!

UnterzeichnerInnen

Organisationen: Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart; Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region; Antifaschistische Gruppe Göppingen; Antifaschistische Jugend Rems-Murr; Antifaschistische Linke Achern Bühl; Antifaschistische Linke Freiburg; black-mosquito; Libertäre Bündnis Ludwigsburg; Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen; Offenes antifaschistisches Bündnis Kirchheim; Rems-Murr nazifrei!; Revolutionäre Aktion Stuttgart; Rote Hilfe e.V (Bundesvorstand); Rote Hilfe OG Heilbronn; Rote Hilfe Stuttgart; SDAJ Baden-Württemberg; Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit; Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen, Kreisverband Esslingen; Volkshaus Kirchheim; Weiler schaut hin! e.V.; Zusammen Kämpfen [Stuttgart]; Young Struggle

Einzelpersonen: Andreas Anlauff; Christel Meyer zu Berstenhorst; Jochen Dürr (Landessprecher der VVN – BdA Baden – Württemberg); Wolfgang Hänisch (IGM Luwigsburg); Ewald Ressel; Thomas Trüten (IG Metall Esslingen); Gisela Vomhof-Hänisch (verdi Stuttgart)

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Antifaschistin zu 90 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt

Am 19. Februar 2014, wurde eine Antifaschistin vor dem Stuttgarter Amtsgericht wegen gemeinschaftlichem Widerstandes, versuchter einfacher Körperverletzung und Beleidigung zu 90 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Wir hatten im Voraus zur solidarischen Prozessbegleitung aufgerufen.

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Auf zum Knast nach Stammheim! Am 18.03. Solidarität praktisch werden lassen!

18maerz_stuttgartKundgebung vor dem Knast
Dienstag, 18. März 2014 | 17 Uhr
Vor dem Knast in Stuttgart-Stammheim
U15-Haltestelle Stammheim

Wie jedes Jahr am 18.03., möchten wir den Tag der politischen Gefangenen mit einer solidarischen Kundgebung vor dem Knast in Stammheim begehen und den inhaftierten politischen und sozialen Gefangenen zeigen, dass sie nicht alleine sind.  Weiterlesen

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Aktuelle Infos zum RAZ-Verfahren

+++ Generalbundesanwalt und Verfassungsschutz verschicken Briefe zur Kommunikationsüberwachung +++ Eine zwangsweise durchgeführte DNS-Entnahme +++ Eine DNS-Entnahme anhängig +++ weitere zwei verdeckte DNS-Entnahmen +++ bisher 13 DVDs mit Akten +++ umfangreiche Überwachungsmaßnahmen (Observationen, SMS, Handy, Internet) +++ ein Genosse aufgrund einer vorherigen Verurteilung im Knast +++

Hintergrund

Insgesamt 9 Beschuldigten wird mit Hilfe des §129 vorgeworfen die Revolutionären Aktionszellen gebildet zu haben.
Laut Durchsuchungsbeschluss soll es sich dabei um eine Nachfolgeorganisation der „militanten gruppe“ handeln, die von 2009 bis 2011 verschiedene Aktionen, u.a. einen Brandanschlag gegen das Haus der Wirtschaft und eine Patronenverschickung an Innenminister Friedrich und die „Extremismusforscher“ Jesse und Backes, durchgeführt haben. Darüber hinaus wird ihnen die Mitarbeit an der Untergrundzeitschrift „radikal“, die seit 1976 erscheint, vorgeworfen. Mit diesen Vorwürfen haben am 22. Mai 2013 in Berlin, Magdeburg und Stuttgart insgesamt 21 Hausdurchsuchungen stattgefunden. Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurde einer der Beschuldigten, der sich aufgrund einer früheren Verurteilung im offenen Vollzug befand in den geschlossenen Vollzug in die JVA Tegel verlegt. Nach den Hausdurchsuchungen kam es zu zahlreichen Soliaktivitäten.

Aktueller Stand

Benachrichtigungen zur Kommunikationsüberwachung

Als verfrühtes Weihnachtsgeschenk verschickte die Bundesanwaltschaft und der Verfassungsschutz  Briefe im Zusammenhang mit dem RAZ-Verfahren. In den Briefen werden die Adressaten darüber benachrichtigt, dass sie in einem bestimmten Zeitraum (meist 2010-2011) überwacht worden sind.

Neben Telefonaten mit einem oder einer der Beschuldigten wurde auch teilweise über die Beteiligung an Personenobservationen benachrichtigt, sowie über die Öffnung von Briefen und E-Mails.
Mit den Briefen wurde offensichtlich, dass nicht nur die direkt Beschuldigten von den Maßnahmen erfasst wurden, sondern sowohl Bündnistreffen, als auch Personen, die mit einem/einer der Beschuldigten Kontakt hatten umfangreich ausgeforscht worden sind.

DNS

Seit Ende November ist in Berlin die zweite DNS-Entnahme in dem Verfahren anhängig. Dem Beschuldigten wurde für Ende November ein Termin zur Entnahme zugestellt, den er nicht wahrgenommen hat. Für den Tag der Entnahme (Tag X) wird für eine Kundgebung und Soliaktivitäten mobilisiert.

Am 19. September fand im Rahmen der Ermittlungen in Stuttgart die erste zwangsweise durchgeführte DNS-Entnahme statt. Die DNS-Entnahme war seit Anfang September richterlich angeordnet und da der Beschuldigte zur Vorladung in der Woche zuvor nicht erschienen war und dieser sich weigerte seine DNS “freiwillig”, in Form einer Speichelprobe, abzugeben wurde er ins Krankenhaus zur Blutentnahme gebracht.

Angeordnet wurden die DNS-Entnahmen aufgrund einer Observation eines Beschuldigten, der angeblich Papiere in einen Mülleimer geworfen haben soll, an denen eine männliche DNS-Spur gefunden worden sein soll. Die Observation hat im Rahmen einer Aktion der Revolutionären Aktionszellen im April 2011 gegen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Amtsgericht Wedding-Außenstelle Mahngericht stattgefunden.

Aus den Akten geht hervor, dass es in Berlin und in Stuttgart bereits im Oktober 2010 bei zwei Beschuldigten zu verdeckten DNS-Entnahmen kam: So wurde im Auftrag des BKA im Rahmen einer Observation ein Zigarettenstummel aufgesammelt, der angeblich einem Beschuldigten zuzuordnen sei. Eine Woche später wurde in Stuttgart bei einer zweiten Person im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle ein Drogentest verlangt und eine Blutprobe entnommen, welche später durch das BKA angefordert wurde, jedoch bislang nicht verwendet werden durfte.
Zwei weitere Beschuldigten mussten ihre DNS bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit früheren Ermittlungen und Verurteilungen abgeben.

Diese Beispiele zeigen, zusammen mit den zahlreichen zwangsweise durchgeführten DNS-Entnahmen in anderen Fällen, dass diese Repressionsmaßnahme immer geläufiger wird. Beispiele dafür sind die Entnahmen in der Rigaer Straße, die DNS Entnahmen in Finsterwalde wegen eines Brandanschlags in der Nähe von Dresden, bei dem 44 Bundeswehrfahrzeuge und ein Bundeswehrhangar unbrauchbar gemacht wurden, sowie in Stuttgart im Zusammenhang mit den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit.

Die Absicht ist klar: Es sollen möglichst viele Daten präventiv gesammelt und gespeichert werden, um auch zukünftig die Möglichkeit zum Datenabgleich zu haben und dadurch AktivistInnen einzuschüchtern und in ihren Aktivitäten einzuschränken.

Zum Umfang der Ermittlungen

Seit Mai 2010 läuft offiziell das Ermittlungsverfahren wegen der Bildung einer Nachfolgeorganisation der militante gruppe. Nach und nach „ermittelte“ das BKA mehr Beschuldigte, bis es dann bis heute zu 9 Beschuldigten wurden.
Die „Verdachtsmomente“ gehen von Klicks im Internet (Öffnen von Postings zur Veröffentlichung der radikal), über den Kontakt zu weiteren Beschuldigten, dem Checken von lokalen Neuigkeiten, bis hin zum Einsetzen von Mantrailing Hunden.(1)

Ermittelnde Behörden waren die verschiedenen Landeskriminalämter, das BKA, sowie diverse Verfassungsschutzbehörden. Der aktuelle Umfang der Akten beinhaltet 13 DVDs.  Auf einer DVD befinden sich ca. 10 Ordner á 500 Seiten. Dabei sind viele Dopplungen enthalten, sowie tausende von Anträgen zur Genehmigung von Überwachungen etc. Dazu kommen noch 22 weitere Ordner, die zeitweise nur bei den jeweiligen Amtsgerichten einzusehen waren.

Teilweise seit 2009 wurden einige der Beschuldigten umfangreich ausgespäht: Internet, Telefon und Handy von Beschuldigten wurden überwacht und ausgewertet. D.h. es gibt Aufzeichnungen und Auswertungen von Telefonaten, SMS, besuchten Homepages und E-Mails. Erhoben wurde auch welche Suchwörter die Beschuldigten bei Google eingaben und wer wann auf welche Mailkonten zugriff, wobei versucht wurde die Passwörter auszulesen. Private Mailkonten bei gmx wurden „beschlagnahmt“ und gespiegelt.

Es wurde versucht Tor-Verbindungen (also anonymisierte Internetverbindungen) nachvollziehbar zu machen, woran das BKA, genauso wie an PGP verschlüsselten Mails, laut eigenen Aussagen scheiterte.
Darüber hinaus wurde an eine Mailadresse, die der „radikal“ zuzuordnen sei, ein Word Dokument versandt, das beim Öffnen die IP-Adresse des Computers melden sollte, sofern der Computer gleichzeitig im Internet ist.
Des Weiteren wurde ein Anfrageersuchen in die USA gestellt, um Informationen über eine E-Mail Adresse, von der angeblich irgendetwas geschickt worden sein soll, herauszubekommen.

Versendet wurden ebenfalls massenhaft stille SMS, um herauszufinden wo sich die Beschuldigten, oder besser ihre Handys, aufhielten. Auch IMSI-Catcher, also Geräte die in einem bestimmten Gebiet alle aktiven Handys darstellen, kamen zum Einsatz.

Zur angewandten Überwachung gehörten auch Personenobservationen. Dabei wurden bspw. Leute in Cafés beobachtet, Analysen ihres Verhaltens erstellt, ihnen gefolgt, und angeblich von den Beschuldigten weggeworfene Sachen wie Zigarettenstummel oder Papierschnipsel aufgesammelt.
Darüber hinaus wurden auch Kameras in Hauseingängen angebracht, sowie Peilsender an Fahrzeugen befestigt, welche dann die Standortdaten der Autos ans BKA sendeten. Dazu kam es zu mehren Anquatschversuchen im Umfeld der Beschuldigten. Bei allen Maßnahmen scheinen sog. Metadaten (2) eine immer wichtigere Rolle zu spielen und damit die Frage: Welche sozialen und politischen Muster/Strukturen lassen sich aus der Kommunikation / dem Verhalten der Nutzer erkennen?

In Erklärungen zu Aktionen der RAZ, sowie in Texten der klandestinen Zeitung „radikal“ wurden Formulierungen, die Verwendung bestimmter Begriffe, Rechtschreibfehler, die Art zu gendern und andere Auffälligkeiten in den Texten untersucht.

Das gesamte Ausmaß ist momentan nicht wirklich zu überblicken, ebensowenig was daraus wird. In erster Linie scheinen sich die Verdachtsmomente aber auf sog. „nachrichtendienstliche Erkenntnisse“ zu stützen, die nicht weiter benannt werden.
Aktuell ist es nicht abzuschätzen wie das Verfahren weitergehen wird.

Solidarität

Das Ausmaß der Überwachung und die Repression macht die Notwendigkeit umso deutlicher ihren Angriffen unsere geschlossene Solidarität entgegenzusetzen.

Dafür ist es notwendig sich nicht an politischen oder ideologischen Differenzen spalten zu lassen.

Solidarität ist der Anfang von allem! Diese Angriffe werden uns nicht daran hindern weiterhin aktiv zu sein und gegen die herrschende Klasse und ihre Justiz vorzugehen.

„(…) Die Befreiungsperspektive des (weltweiten) Kommunismus muss Etappe für Etappe erkämpft werden, und wenn wir ganz genau hinschauen, funkelt sie bereits am Horizont…“ (RAZ-Zelle Mara Cagol; Radikal Nr. 163)

Achtet auf Ankündigungen

Solikonto
Empfänger: Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Berlin
Kontonummer: 400 72 38 317
Institut: GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Überweisungszweck: Solikonto Berlin

Schreibt dem Gefangenen
Oliver wurde wegen der Verurteilung im sog. mg-Verfahren zu einer 3 ½ jährigen Haftstrafe verurteilt, wegen der er bis heute weggesperrt ist. Ihm wurde zusammen mit zwei anderen Angeklagten die Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) und der Versuch eines Brandanschlags in Brandenburg vorgeworfen.

Im Rahmen der Ermittlungen im RAZ-Verfahren wurde er vom offenen in den geschlossenen Vollzug in der JVA Tegel verschleppt.

Schreibt ihm:
Oliver Rast
JVA Tegel
Seidelstr. 39
13507 Berlin

Weitere Infos unter: www.soligruppe.blogsport.eu und www.political-prisoners.net
Weitere Infos zu Olli: http://solikom-olli.site36.net/

(1) Hunde, die Gerüche nachverfolgen konnten. Diese Hunde wurden nach mehreren Aktionen der RAZ eingesetzt und teilweise mehrere Tage durch Berlin gejagt.
(2) Metadaten enthalten Informationen über anderer Daten, auf die aus den vorhandenen Daten geschlossen werden können.

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DNA-Entnahme bei Stuttgarter Aktivisten vollzogen

Am Dienstag  den 17.12.2013 wurde nun auch beim zweiten Beschuldigten im Verfahren wegen Raub, Hintergrund ist das entfernen einer geschichtsrevisionistischen Ausstellung, die DNA entnommen. Der Betroffene hatte sich geweigert freiwillig bei der Polizei zu erscheinen.

Gegen 7:30 Uhr klingelten drei Beamte des Stuttgarter Staatsschutzes an der Wohnungstür des Aktivisten. Ihm wurde angeboten vorort mittels Speichelprobe seine DNA abzugeben. Als er sich weigerte dieses Angebot anzunehmen, wurde er durchsucht und festgenommen. Anschließend verbrachten ihn die Polizeibeamten auf das nächstgelegene Revier. Nachdem das Stuttgarter Katharinenhospital sich telefonisch bereit erklärte eine Blutprobe zu entnehmen, wurde er dorthin gebracht. Nachdem in der interdisziplinären Notaufnahme Blut von dem Betroffenen entnommen worden war, wurde dieser wieder gehen gelassen.Hintergrund der Beschuldigungen ist eine Aktion im Rahmen der Proteste gegen die Einheitsfeierlichkeiten Anfang Oktober in Stuttgart. Eine Gruppe AktivistInnen besuchte „faschingsartig kostümiert“ das Jugendhaus Mitte und entfernte dort die Ausstellung „Die Heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR“ – ein Exponat der „Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“.

Das die politische Aktion zu einem „Raubdelikt“ aufgeblasen wird und AktivistInnen aufgrund sehr diffuser Personenbeschreibungen ihre DNA abgeben mussten, ist nicht weiter verwunderlich. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gibt im Kampf gegen Links stets alles. Es liegt an uns diesem Treiben einhalt zu bieten.

Solidarität mit den Betroffenen!

[S] Repression nach 3.10.: Keine Beweise – Keine Akteneinsicht – Trotzdem DNA
 https://linksunten.indymedia.org/de/node/100920
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1.Mai 2013: Polizei knüppelt, Staatsanwaltschaft schiebt Strafverfahren nach… Solidarität mit den Betroffenen der Repression!

Am 1. Mai gehen alljährlich viele hunderttausend Menschen weltweit auf die Straße, um für ihre Rechte als Lohnabhängige einzustehen. Abseits der ritualisierten Medienshows von Gewerkschaftschefs und sozialdemokratischen Parteien geht es Vielen dabei um eine tiefergehende Kritik. Eine, die nicht alleine darin resultiert, die krassesten Auswüchse des Kapitalismus abzuschwächen, sondern die eine alternative Gesellschaftsform propagiert.

An der 1.Mai-Demo nahmen dieses Jahr etwa 650 Menschen teil. Der kämpferische Charakter der Demo fand nicht nur in lautstarken Parolen seinen symbolischen Ausdruck. Ein Teil des Demonstrationszugs entrollte in der Nähe des Marienplatzes im Stuttgarter Süden ein Top-Transparent über sich. Gleichzeitig wurden einige bengalische Fackeln entzündet. Diese kurze Einlage schien zu genügen, die anwesende Polizei komplett zu überfordern. Sie entschied sich für eine eskalierende Strategie und stoppte den kompletten Demozug mit zweifachem Spalier. Der unverhältnismäßige Einsatz stieß auf massives Unverständnis. Das Drängen, die Demonstration fortsetzen zu können, wurde anschließend mit einem massiven Knüppeleinsatz beantwortet. Durch diesen wurden mehrere TeilnehmerInnen sowie der Anmelder der Demo zum Teil erheblich verletzt. Mehrere Personen mussten ärztlich behandelt werden. Ohne dass sich an der Situation etwas geändert hätte, wurde der Weg dann doch frei gegeben und die Demonstration konnte zu Ende durchgeführt werden.

Die Bilanz des Tages waren aus Repressionssicht zunächst einige Verletzte, jedoch kaum Festnahmen, und eine weitere Offenbarung der Polizeistrategie, die, immer wenn sie mal die Kontrolle zu verlieren scheint, einfach auf massive Gewalt setzt. Selbst Kreise der grünen Regierungspartei kündigten diesbezüglich eine Untersuchung an, die jedoch zwischenzeitlich stillschweigend in den Schubladen verschwunden zu sein scheint.

Justiz und Polizeibehörden hingegen sind so dreist, ihre Kriminalisierungsversuche weiter auszubreiten. So haben inzwischen mindestens 9 Personen Strafbefehle oder Anklagen im Zusammenhang mit dem 1.Mai 2013 erhalten. Es handelt sich dabei um Anzeigen wegen versuchter Körperverletzung, Beleidigung u.ä. Praktisch sämtliche Punkte berufen sich auf eine Auswertung des umfangreichen polizeilichen Filmmaterials. Von den meisten Betroffenen sind am Tag selber nicht einmal die Personalien kontrolliert worden.

Dieses perfide Vorgehen setzt auf Abschreckung. Es ist willkürlich („wir suchen uns aus, wen es trifft“), gleichzeitig lässt es einmal mehr eine gezielte Kriminalisierungskampagne der Stuttgarter Staatsschutzbehörden erkennen. „Ihr seid uns bekannt und selbst wenn wir euch vor Ort nicht dran kriegen, dann eben in aller Ruhe danach“.

Mit dieser Willkür demonstrieren Polizei und Justiz selbst die Gültigkeit des Spruchs „Betroffen sind einige – gemeint sind viele“. Die einzige Antwort hierauf kann eine gemeinsame Solidarität und Unterstützung der Angegriffenen sein.

Erfahrungsgemäß kostet ein solcher Repressionsschlag mehrere Tausend Euro. Selbst wenn Strafverfahren eingestellt werden.

Deshalb: schafft Öffentlichkeit und spendet für die entstandenen und anstehenden Prozesskosten!

Antirepressionsarbeitkostet Geld!

Um die Betroffenen von Repression weiterhin auch finanziell unterstützen zu können, ist die Rote Hilfe Stuttgart dringend auf Spenden angewiesen.

Empfänger: Rote Hilfe e.V. OG Stuttgart
Konto: 400 723 831 3 | BLZ: 430 609 67
IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS-Bank

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Hausdurchung in Stuttgart-Heslach und Schikanen vor dem Linken Zentrum

Am 03.10. gegen 7 Uhr morgens kam es in Stuttgart-Heslach in der Wohnung einer Aktivistin zu einer Hausdurchsuchung. Der Grund soll eine Protestaktion gegen eine geschichtsrevisionistische Ausstellung „Alltag in der Diktatur“ im Jugendhaus Mitte gewesen sein. Einen konkreten Tatvorwurf oder ähnliches gibt es unseres Wissens nach gegen die Genossin allerdings nicht. Nachdem vor allem viele technische Geräte und Speichermedien beschlagnahmt wurden und das Auto durchsucht wurde, wurde die Genossin zur erkennungsdienstlichen (ED) Behandlung mitgenommen.

Nach Ende der Durchsuchung wurde das Linke Zentrum Lilo Herrmann von mehreren Polizeifahrzeugen der Göppinger Bereitschaftspolizei und des BFE umstellt. Personen, welche das Haus verließen, wurden kontrolliert und teilweise penibel durchsucht.

 

Wir werden uns nicht einschüchtern lassen und wehren uns gegen die Kriminalisierungsversuche!

Ermittlungsausschuß zum 3.10.2013 in Stuttgart

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