Am Montag, den 27. April 2026 um 9:00 Uhr beginnt vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart der Prozess gegen fünf junge Menschen, die seit dem 8. September 2025 – seit mehr als sieben Monaten – in Untersuchungshaft sitzen. Verhandelt wird im Sitzungssaal 2, EG, Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart.
Weitere Verhandlungstermine: 27.04 | 04.05 | 06.05 | 11.05 | 20.05 | 22.05 | 29.05 | 15.06 | 19.06 | 29.06 | 01.07 | 03.07 | 22.07 | 24.07 | 27.07 | 29.07
Die fünf Angeklagten – die „Ulm 5“ – werden beschuldigt, in den Räumlichkeiten von Elbit Systems Deutschland in Ulm Sachschäden verursacht zu haben. Niemand wurde verletzt.
Stammheim ist kein Zufall – und das Gericht schweigt dazu
Das Verteidigerteam hat das Gericht mehrfach schriftlich gefragt, weshalb die Verhandlung ausgerechnet im Prozessgebäude Stuttgart-Stammheim stattfindet – untrennbar verbunden mit den Terrorprozessen der 1970er-Jahre. Es handelt sich damit nur noch bedingt um ein reguläres Gerichtsgebäude, vielmehr um an das Gefängnis angegliederte Gerichtssäle des OLG Stuttgart. Eine Antwort ist bis heute ausgeblieben. Vernünftige Gründe sind für die Verteidigung nicht ersichtlich, es hätte andere verfügbare Gerichtssäle in Stuttgart gegeben.
Die Inszenierung des Prozesses in diesem Gebäude stellt eine Vorverurteilung der Angeklagten dar und lässt nichts Gutes für einen rechtsstaatlichen Prozess erwarten.
Sieben Monate Untersuchungshaft sind unverhältnismäßig
Die Anklage wirft den fünf Angeklagten vor: mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, gemeinschaftliche Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch. Keiner der Angeklagten ist vorbestraft. Keiner hat Gewalt gegen Menschen angewendet. Die fortgesetzte Inhaftierung über mehr als sieben Monate steht nicht im Verhältnis zur vorgeworfenen Tat. Das Verteidigungsteam fordert weiterhin die sofortige Entlassung der Angeklagten aus der Untersuchungshaft.
Staatsanwaltschaft hat die entscheidenden Fragen nie gestellt
Im Mittelpunkt der Verteidigung steht, was die Staatsanwaltschaft beharrlich verweigert hat zu klären: die Rolle von Elbit Systems Deutschland am Genozid an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza. Bereits im November 2025 hat das Verteidigungsteam förmlich beantragt, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, welche Produkte das Ulmer Unternehmen liefert und an wen. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Antrag ignoriert und es nicht einmal für nötig gehalten, eine einzige Person bei Elbit Systems Deutschland dazu zu befragen.
Die Verteidigung wird im Verfahren nachweisen, dass Elbit Systems Deutschland aktiv und in mehrfacher Weise zum Genozid an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza beiträgt. Hierzu werden wir entsprechende Beweisanträge vor Gericht stellen. Ein Strafverfahren, das diese Frage ausblendet, ist kein vollständiges Verfahren. Es wird sich ergeben, dass die Handlung unserer Mandant*innen als Akt von Nothilfe juristisch wie moralisch gerechtfertigt war.
Wer sind die „Ulm 5“?
Fünf junge Menschen – Studentinnen, Künstlerinnen, Aktivist*innen – aus Irland, Großbritannien, Spanien und Deutschland, die sich jahrelang auf legalem Weg für palästinensische Rechte eingesetzt haben. Ihre Handlung am 8. September 2025 war Ausdruck tiefer moralischer Überzeugung – ziviler Ungehorsam, der sich ausschließlich gegen Sachgüter richtete, um Menschenleben zu retten.
Medienvertreter*innen sind herzlich willkommen, den Prozessauftakt zu verfolgen. Das Verteidigungsteam steht für Rückfragen zur Verfügung.
Verteidigungsteam der Angeklagten im Verfahren 18 KLs 36 Js 123/25





