1. Urteil zu 3 Jahren 9 Monaten Haft – Alle zur Solikundgebung am 26.10.

Bereits in 2 Tagen, am Mittwoch, den 26. Oktober folgt das Urteil im ersten Prozess gegen einen Linken wegen einer mutmaßlichen Beteiligung an der Krawallnacht.

Ab 8 Uhr gibt es vor Gericht eine Kundgebung mit Infotisch, Reden und weiterem Programm zur solidarischen Begleitung. Auch soll der nicht stattgefundene Stadtspaziergang „Auf den Spuren der Krawallnacht“ nachgeholt werden.

Zeigt euch solidarisch und kommt vorbei!

Mittwoch, 26.10. 8 Uhr Amtsgericht Stuttgart (Neckartor)

ein ausführlicher Prozessbericht und die Prozesserklärung des Angeklagten im Beitrag.

Bericht Tag 2, Prozess #2

Für den zweiten Tag im zweiten Prozess gegen einen Genossen wegen einer Beteiligung an der Krawallnacht und 2 weiteren Anklagepunkten war vor Prozessbeginn ein Stadtspaziergang auf den Spuren der Krawallnacht geplant. Dieser musste vor Prozessbeginn aufgrund eines Gewitters abgebrochen werden und stattdessen versammelten sich solidarische Prozessbeobachter:innen vor Gericht. Als der Spaziergang dann nach Prozessstart nachgeholt werden sollte, wurden die Menschen von Beginn an von mehreren Streifen verfolgt und dann auch kontrolliert.

Schlussendlich konnte der Spaziergang in dieser Form dann nicht mehr stattfinden und es ging gemeinsam zurück zum Gericht.

Prozessbeginn und 2. Anklagepunkt

Nachdem der Vorwurf der Beteiligung an der Krawallnacht bereits am ersten Tag (Bericht hier) verhandelt wurde, folgte nun die Verhandlung zu den beiden weiteren Vorwürfen.

Im zweiten Anklagepunkt wird dem Genossen vorgeworfen, Anderson Gama, ein Aktivist der identitären Bewegung, nach einer Querdenker-Demo Anfang Mai 2020 angegriffen zu haben. Dieser sagte dann auch als Zeuge aus. Nach der Demo auf dem Cannstatter Wasen fuhr er mit der Bahn zur Haltestelle „Feuersee“. Dort wurde er auf dem Bahngleis von drei vermummten Personen angegriffen. Er erlitt hierbei eine Jochbeinfraktur. In der Zeugenaussage nach seinem Verhältnis zur Identitären Bewegung (IB) gefragt, leugnete er jedes Verhältnis zu ihr. Vielmehr solle er aufgrund einer mitgeführten Deutschlandfahne angegriffen worden sein. Die drei vermeintlichen Täter*innen konnte er nicht näher beschreiben. Die Bezeichnung „Scheiß IB´ler“ die beim Angriff gefallen sein soll, stellt darüber hinaus für ihn eine Beleidigung dar.

Zusätzlich wurden zu diesem Anklagepunkt noch 2 Berichte von Cops verlesen. Zum einen von KOK Willmann vom Staatsschutz, der den angeklagten Genossen identifiziert haben will, zum anderen von einer Gutachterin des LKA, die zum Schluss gekommen ist, dass die vorliegenden Videoaufahmen der Überwachungskamera an der Haltestelle „Feuersee“ (die die Grundlage der Anklage sind) eine zu schlechte Qualität für einen Vergleich besitzen. Dennoch schien die Qualität für KOK Willmann vom Staatsschutz für eine Identifizierung und auch für das Gericht für eine Verurteilung ausreichend.

3. Anklagepunkt & Befangenheitsantrag gegen Krawallnacht-Gutachter

Im Anschluss wurde der dritte und letzte Anklagepunkt verhandelt. Hier wird dem Angeklagten vorgeworfen, bei einer Wahlkampfkundgebung von den Grünen mit Baerbock (mittlerweile Außenministerin) auf dem Marienplatz, bewusst vor einen Cop getreten zu sein, um diesen bei der Verfolgung einer unbekannten Person zu behindern. Besagte Person konnte daraufhin entkommen, während der verfolgende Cop (PHM Quade von der Einsatzhundertschaft) in den Angeklagten rannte. Diese Geschichte schmückte PHM Quade in seiner Zeugenaussage weiter aus. So hätte er mehrfach „Polizei“ gerufen und erst unmittelbar vor dem Zusammenprall habe der Angeklagte sich nochmals umgedreht, ihn erkannt und dann 2 Schritte in seine Richtung getan, um ihn in der Verfolgung zu hindern. Ein weiterer Polizeibeamter, der laut Aussage des PHM Quade ebenfalls an der Verfolgung beteiligt war, hatte hierzu nicht einmal eine Stellungnahme für die Ermittlungen verfasst.

Es folgte die Verlesung zweier Eintragungen im Bundeszentralregister und die Aussage der Jugendgerichtshilfe, die aufgrund eines Handelns nach „tiefer politischer Überzeugung“ die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts empfahl.

Im Anschluss noch vor der Mittagspause stellte die Verteidigung einen Antrag auf Ablehnung des Gutachten des Dr. Düring (zur Krawallnacht-Anklage) aufgrund einer Befangenheit. Der Antrag wurde begründet durch die Übernahme einer Vorauswahl von „Linken“ als Grundlage für das Gutachten – die nicht näher definiert benannt wurde. Die „EG Eckensee“ hatte diese getroffen und und er verwendete diese für sein Gutachten, gleichwohl linke Demonstrationen und die Krawallnacht einfach unterschiedliche Situationen und nicht vergleichbar sind. Die fehlende Kompetenz sich als anthropologischer Gutachter zu Kleidung und Accesoires des vermeintlichen Täters zu äußern, spielte keine Rolle und wurde vom Gericht komplett ignoriert.

Mittagspause bis 12:30 Uhr.

Beschlüsse, Plädoyers und Urteil

Erwartbar widersprach die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Ruben dem Antrag und nach einer kurzen Besprechungspause lehnte auch das Gericht diesen ab und bestätigte seine Auffassung der Richtigkeit des Gutachtens und der Integrität des Gutachters Dr. Düring.

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft für alle drei Anklagepunkte eine Verurteilung. Bei der Krawallnacht wegen besonders schwerem Landfriedensbruch, tät. Angriff und ver. gef. Körperverletzung, für den Angriff auf den Ib´ler wegen gef. Körperverletzung und Beleidigung und im 3. Anklagepunkt wegen tät. Angriffs eine Gesamtstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten.

Die Verteidigung plädierte in den ersten beiden Anklagepunkten (Krawallnacht und IB-Angriff) auf Freispruch, da die einzige Identifizierungs- und Belastungsgrundlage zwei entsprechende Gutachten, sowie die Aussage des KOK Willmann seien, die so nicht haltbar wären. Des Weiteren ging die Verteidigung auf den generellen Verfolgungswillen im Verfahren und der vorangegangenen Ermittlungsarbeit ein.

Es folgte eine Prozesserklärung des Angeklagten, die unten nachzulesen ist, bzw. hier.

Das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Böckeler verurteilte den Angeklagten dann in allen Punkten der Staatsanwaltschaft folgend zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten.

In ihrer Urteilsbegründung sprach sie sowohl bei der Krawallnacht, als auch beim Angriff auf den IB´ler Gama von einem generalstabsmäßig geplanten und bewussten Vorgehen. Sie bräuche für eine Verurteilung auch gar keine Gutachten, sondern eine Betrachtung des Angeklagten in der Verhandlung hätte ihr für eine Identifizierung gereicht.

Auch unterstellte sie dem Angeklagten ein Handeln „ohne Rücksicht auf Verluste“ und bezeichnete den Angriff auf den IB´ler Gama als „am Rande eines vers. Tötungsdeliktes“.

Seine vorgetragene politische Erklärung nahm sie zum Anlass, eine weitere Schwere der Schuld zu begründen, sprach von „ideologischer Verblendung“ und dass der Angeklagte „das in 20 Jahren auch so machen wird, genauso wie er es vor 2 Jahren (zum Tatzeitpunkt) getan hat“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Berufung wird dann vor dem Landgericht verhandelt.


Prozesserklärung des Angeklagten vom 24.10.2022

Glauben wir der Darstellung in diesem Gerichtssaal, insbesondere die Staatsanwaltschaft hat das auch genauso benannt, dann war es blinde Zerstörungswut, die sich in dieser Nacht entlud. Das ist etwas zu kurz gegriffen, wie auch alle Menschen die sich ernsthaft damit auseinandersetzen, wissen werden. Dass dieses Gericht, geschweige den die Staatsanwaltschaft hiervon nichts wissen wollen, liegt in der gesellschaftlichen Funktion, die sie erfüllen. Auch dazu später ausführlicher.

Hinter dieser Randale, steht um einiges mehr: Nach wie vor gelten im Sommer 2020 Kontaktbeschränkungen wegen Corona, der überwiegende Teil des sozialen und kulturellen Lebens ist noch immer im Lockdown. Dieser Zustand trifft vor allem jene Menschen, die sowieso in beengten Verhältnissen leben, keinen Raum haben und (vor allem) nicht das Geld haben, sich mit Freund:innen zu treffen. Die eben keinen großen Garten haben, neben dem Einfamilienhaus von Papa oder die 5-Zimmer Wohnung in der City. Natürlich verlagert sich das Leben dann nach draußen, auf Plätze und in Parks. Das ist der öffentliche Raum, der all jenen zur Verfügung steht, die sich den Luxus einer privaten „Lösung“ nicht leisten können. Dafür sollte er auch da sein. Und gleichzeitig an der frischen Luft und mit steigenden Temperaturen auch mit relativ geringem Ansteckungsrisiko. Welche Alternative gibt es auch? Soziale und kulturelle Angebote sind kaum vorhanden oder nicht bezahlbar.

Die staatliche Reaktion hierauf ist Schikane und Gängelung. Unzählige, unnötige Kontrollen wegen Corona-Auflagen, Vertreibung von eben jenen Orten, Bußgelder, rassistische Schikanen, bei allen die ins Raster der Cops passen. Und das genau an den Orten, die jungen Menschen in der Pandemie noch geblieben sind, wenn sie sich treffen wollen und nicht viel Geld für Alternativen haben. Das ganze passiert auch nicht nur am Eckensee, sondern in der gesamten Innenstadt, im Stadtgarten, am Max-Eyth-See, am Feuersee oder Marienplatz. Alles Orte, an denen am Wochenende viel los ist, die Leute mit den bezahlbaren Getränken aus dem Supermarkt draußen sind, sich treffen usw.

Diese Form der Vertreibung trifft aber nicht alle gleich. Wenn nun die besagten Plätze beispielsweise wegen dem Marienplatzfestival oder dem Feuerseefest mit kauffreudigen Hipstern überflutet werden oder die Innenstadt durch Jazz-Open / Weinfest und Co bevölkert ist (was nebenbei genauso viel Verkehr, Müll und Ärger verursacht) dann ist das kein Problem. Dann werden die Leute nicht kontrolliert, mit rassistischer Polizeigewalt konfrontiert oder schlicht und einfach vertrieben. Gleiches findet nebenbei auch nicht in den noblen Wohngegenden Stuttgarts statt, auf dem Killesberg bspw. Dort und in den vielen Gärten der Halbhöhenlage wurde sicher genauso gegen Kontaktbeschränkungen verstoßen. Es interessiert nur niemanden.

All das passt in das Image der sauberen Schwabenmetropole und bringt kontrollierbaren Konsum. Es ist eben längst nicht mehr so, dass der öffentliche Raum allen zugänglich ist; längst ist auch er durch kommerzialisiert und dient der kapitalistischen Verwertung. Alles und alle, die hier nicht ins Bild passen, nicht in die Verwertung passen bzw. sich nicht verwerten lassen, werden aus der Innenstadt immer weiter stadtauswärts verdrängt.

All diese Punkte spüren eben jene jungen Menschen, die sich am Wochenende in der Innenstadt aufhalten auch. Sie nehmen sie wahr und nehmen wahr, das es anderen genauso ergeht wie ihnen.

Ausgangspunkt der Nacht war eine rassistische Kontrolle am Eckensee. Die Cops versuchten, sich hinterher geschickt raus zureden, in dem sie darauf verwiesen, dass die kontrollierte Person ja eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und damit die Kontrolle gar nicht rassistisch gewesen sein kann. Im gleichen Atemzug reicht es ihnen aber nicht, festzustellen, welche Nationalität Beschuldigte besitzen, sondern sie forschen bei den Standesämtern nach, welche Nationalität deren Eltern haben.

Natürlich sind sie nicht so dumm, das Wort „Stammbaumforschung“ hierfür zu benutzen, angebracht ist es nichts desto trotz. Denn wer im „Stammbaum“ von Personen nach Zuschreibungen sucht, um dann diese damit bezeichnen zu können, der betreibt nichts anderes als „rassistische Stammbaumforschung“. Und gleiches gilt für die Kontrolle: schon die Meinung, dass es sich aufgrund der deutschen Staatsbürgerschaft gar nicht um eine rassistische Kontrolle handeln kann, spricht schon Bände. All jene, die alltäglich hiervon betroffen sind, sprechen eine andere Sprache.

Natürlich ist wegen der BLM-Proteste eine stärkere Sensibilität insbesondere bei Betroffenen entstanden, diese Praxis nicht länger widerstandslos hinzunehmen und das ist auch richtig so.

Das sich dies alles nun aufgrund dieser rassistischen Kontrolle entladen hat und die Wut der Menschen, über eben jene Zustände, über ihre gesellschaftliche Realität, ein Ventil gefunden hat ist verständlich, nachvollziehbar und richtig. Es ist berechtigt, wenn sich diese Wut durch Angriffe auf Cops artikuliert und auch bei den Zerstörungen in der Königsstraße hat es nicht nur die falschen getroffen: verschiedene Bankfilialen, Juweliere als Zurschaustellung von übermäßigem Reichtum und große Handelsketten und Konsumtempel.

Es hat sich schlussendlich nur das genauso gewaltsam entladen, was für viele Menschen gewaltsamer Alltag ist. Das ist das zentrale, hieran müssen wir als revolutionäre Linke ansetzen. Wenn diese Wut Züge annimmt, die nicht richtig sind, dann nicht weil sie es grundsätzlich nicht ist, sondern weil eben wir fehlen, die diese Wut lenken, anleiten und kanalisieren sollten.

Die Reaktionen aus Politik und den Repressionsbehörden bestätigen das auch nur: es wird gehetzt, in einer unvorstellbaren Art und Weise Beschuldigte öffentlich zur Schau gestellt. Es folgt die wochenlange quasi militärische Besetzung der Innenstadt durch hunderte Cops, Wasserwerfer und Co, es folgen Aufenthaltsverbote, die die komplette Innenstadt „säubern“ sollen, vor eben all diesen Menschen. Dann Sicherheitskonzept inklusive Kameraüberwachung, noch mehr Kontrollen und Gängelung und mit der geplanten Waffenverbotszone schaffen sich die Cops einzig eine Legitimationsgrundlage ihrer bisherigen Praxis, beliebig alle Menschen zu kontrollieren, die ihnen sowieso nicht passen.

Als Revolutionär denke ich ist es unsere Aufgabe, genau in diesen gesellschaftlichen Widersprüchen präsent zu sein – rein ins Getümmel.

Die Krawallnacht hat Klassencharakter. Was meine ich damit? Die Gesellschaft im Kapitalismus ist in Klassen gespalten, je nachdem welchen Zugang die Menschen zu Produktionsmitteln haben, ob sie deren Eigentum sind oder ob sie zum Leben ihre Arbeitskraft verkaufen müssen. Diese stehen sich unversöhnlich gegenüber – das Interesse der herrschenden kapitalistischen Klasse ist die Armut, die Unterdrückung und das Leid der Arbeiter:innenklasse. Nichts anderes hat er der Kapitalismus für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung übrig: Verdrängung, rassistische Schikane, Polizeigewalt, Ausbeutung und Unterdrückung. Er bietet schlichtweg kein lebenswertes Leben. Nicht zufällig, darauf bin ich zuvor eingegangen, sind die Leute um die es immer ging vor allem proletarisch und migrantisch geprägt und die verschiedenen Formen von Unterdrückung die sie erfahren, sind spezifisch für unsere Klasse.

Auf der anderen Seiten steht eine Staatsmacht, die ganz konkret die Interessen von Eigentum und Kapital schützt und entsprechend hart gegen all jene vorgeht, derer sie in der Nacht und danach habhaft wurden. Diese Justiz ist mit ihrer selbst benannten Unparteilichkeit ist eine Farce – sie verteidigt mit dem Recht das sie spricht und den Gesetzen auf die sie gebaut ist, mit diesem Verfahren und unzähligen Weiteren als Beispiel, die Interessen der besitzenden, herrschenden Klasse. Sie ist damit Teil dieser Herrschaft, sprich Klassenjustiz.

Für uns muss es darum gehen, sich hier nicht wegzuducken, sondern aktiver Teil zu sein, eben diese Menschen in ihren Erfahrungen zu politisieren und dann in der Konsequenz dann auch zu organisieren. Organisieren gegen die rassistische Unterdrückung, Polizeigewalt, Verdrängung hin zu einer sozialistischen Gesellschaft, in der es genau diese Probleme erst gelöst werden. Ganz offensichtlich und vermutlich auch richtigerweise sind wir damit ein nerviger Dorn und von Repression konfrontiert, wie exemplarisch in diesem Prozess nun halt ich. Die Urteile gegen andere Beschuldigte aus der Krawallnacht sprechen die gleiche Sprache und tragen die gleiche Unterschrift.

Und genau deswegen stehe ich im Antagonismus zum Staat und erwarte nichts von ihm. Die Ermittlungsmethoden der Cops haben schon gezeigt, dass sie gerne und mit aller Härte gegen uns Linke vorgehen. Auch ihnen ist bewusst, welches revolutionäre Potential darin liegt, wenn wir erst in diesen gesellschaftlichen Widersprüchen wirken, sie vertiefen und Kämpfe empfahlen. Davon werde ich mich auch zukünftig nicht abhalten lassen.

Dementsprechend ist es auch egal, ob ich nun hier verurteilt werde. Dementsprechend ist es auch egal, ob ich tatsächlich in der Nacht vor Ort war oder nicht – ich hätte es sein sollen.

Dem Gerichtes nach bin ich in jedem Fall schuldig, über mich urteilen wird es damit allerdings nicht.

 

Dieser Beitrag wurde unter General, Prozessbeobachtung, Prozessberichte veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.