Ohne Solidarität geht’s nicht!

Polizeiwillkür bei Demonstrationen, Strafbefehle, Gerichtsverfahren: staatliche Repression kann Jede und Jeden treffen, die/der sich politisch engagiert.
Die Rote Hilfe unterstützt als strömungsübergreifende linke Solidaritätsorganisation die Betroffenen politisch und finanziell.

Flyer als PDF

Von der Bundesstruktur der Roten Hilfe können in der Regel lediglich 50% anfallender Verfahrenskosten übernommen werden. Der Antrag wird hierfür nach Abschluss eines Verfahrens eingereicht.
Gerichtsverfahren, Geldstrafen und Anwaltskosten fallen häufig extrem teuer aus. Die Ortsgruppe Stuttgart versucht daher, zusätzliche und möglichst rasche Unterstützung aus eigenen Mitteln zu leisten. In den vergangenen Jahren sind sowohl die Anzahl der  Unterstützungsfälle, wie auch die Höhe der Kosten pro Verfahren so sehr gestiegen, dass  die vorhandenen Mittel aus Spenden nicht mehr ausreichen, um diese solidarische Praxis abzusichern.
Das führt dazu, dass Anträge nur noch eingeschränkt bewilligt werden können.

Konkret hat die Rote Hilfe Stuttgart im Jahr 2011 ca. 10.000€ an Unterstützung bewilligt,
2012 waren es ebenfalls über 8.000€! Nur einen Teil hiervon erhielt die Ortsgruppe aus bundesweiten Mitteln rückerstattet.

Um auch in Zukunft unsere Solidaritätsarbeit fortführen und schnelle finanzielle Unterstützung leisten zu können, sind wir dringend auf neue SpenderInnen angewiesen.

Wir freuen uns über Soliinitiativen, Spenden und Daueraufträge!
Solidarität ist eine Waffe!
Was kostet eigentlich ein Gerichtsverfahren?
Beispiel 1.)
Ein Antifaschist soll im Umfeld eines Naziaufmarsches an einer Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein. Er wird vom Amtsgericht Stuttgart wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro (als Student) verurteilt. Hinzu kommen Gerichtsgebühren in Höhe von 130 Euro und Zeugenentschädigung in Höhe von 245 Euro. Seine Anwältin stellt ihm ausserdem eine Rechnung in Höhe von 520 Euro aus. Insgesamt muss er also 1.750 Euro bezahlen.

Beispiel 2.)
Die Anmelderin einer antikapitalistischen Demonstration wird vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt weil TeilnehmerInnen gegen Auflagen verstoßen haben sollen (Vermummungsverbot). Gegen dieses Urteil legt sie mit ihrem Anwalt Berufung ein und erreicht vor dem Landgericht eine Milderung des Urteils auf 20 Tagessätze. Bezahlen muss sie, neben der Strafe, 200 Euro Gerichtskosten und  Anwaltskosten in Höhe von 1.485 Euro. Das Verfahren kostete sie also zusammengerechnet 2.085 Euro.

Antirepressionsarbeit kostet Geld!
Um die Betroffenen von Repression weiterhin auch finanziell unterstützen zu können, ist die Rote Hilfe Stuttgart dringend auf Spenden angewiesen.

Empfänger: Rote Hilfe e.V.
OG Stuttgart
Konto: 400 723 831 3
BLZ: 430 609 67
Bank: GLS-Bank
stuttgart.rote-hilfe.de

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