„Erneut Verhaftungen und Razzien wegen § 129 a/b“

rotehilfeNÜRNBERG | 27 – 05 – 2015 | Im April war es wieder mal soweit. Im Zuge einer Vollstreckung diverser Haftbefehle der Bundesanwaltschaft und mit dem Segen des BGH (Bundesgerichtshof) wurden vom BKA (Bundeskriminalamt) diverse Rollkommandos gegen linke Strukturen aufgestellt. Türen und Fenster wurden aufgebrochen und Wohnungen und Häuser durchstöbert.

Im Visier der staatlichen Gewalt steht die Migrant*innenorganisation ATIK (Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa). In diesem Verbund kooperierren europaweit mehr als ein Dutzend Vereine verschiedener Nationalitäten. Aus ihrer Mitte wurden nun 11 Menschen verhaftet: zunächst 7 in Deutschland, später weitere 4 in Frankreich, Griechenland und der Schweiz.

Alle Genoss*innen besitzen einen legalen Aufenthaltsstatus. Unter ihnen befinden sich Arbeiter*innnen, Rentner*innen und politische Flüchtlinge mit anerkanntem Asyl. Ihnen wird vorgeworfen, der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei / Marxistisch-Leninistisch) anzugehören. Den sieben in Deutschland inhaftierten ATIK Mitgliedern droht eine Anklage nach dem Gesinnungs- und Schnüffelparagraphen 129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) – eine Auslieferung der weiteren vier Aktivist*innen nach Deutschland ist zu befürchten.

Die harte Repression, die hier vollzogen wird, steht in der Tradition der sogenannten „Organisationsdelikte“, die sich gegen linke migrantische Organisationen richten: Zuerst werden diese verboten und kommen auf die „Terrorlisten“ der EU und USA. Dann werden politische Aktvitäten verboten und kulturelles Leben untersagt, weil sie vorgeblich mit der verbotenen Organisation zusammenhängen.

Hierzu zählen in anderen Fällen Kartenverkäufe für politische Konzerte linker Bands, das Abhalten von politischen Veranstaltungen oder die Betreuung politischer Gefangener.

Die seit über 30 Jahren bestehende TKP/ML ist bisher lediglich in der Türkei verboten und nicht auf genannten „Terrorlisten“ aufgeführt.

Der jetzige Angriff auf ATIK steht im direkten Kontext der Unterstützung der Bundesregierung für das türkische AKP Regime, das jegliche linke Opposition zu unterdrücken versucht.

Die Grundlage für angebliche Straftaten stammen in vielen Fällen von den Behörden des türkischen Regimes, von denen bekannt ist, dass sie Geständnisse unter Folter erpressen.

Die Paragraphen 129 a und b (Unterstützung in- und ausländischer „terroristischer“ Vereinigungen) gelten zu Recht als Gesinnungsparagraphen, um politische Zusammenhänge auszuforschen, zu kriminalisieren und deren vermeintliche oder tatsächliche Mitglieder in politischen Verfahren zu langen Haftstrafen zu verurteilen.

Unsere Solidarität gilt den inhaftierten Genoss*innen. Wir fordern ihre umgehende Freilassung und ein Ende der Ermittlungen. Ebenso wendet sich die Rote Hilfe e.V. entschieden gegen Verbote linker Exilorganisationen.

Solidarität mit den inhaftierten ATIK Mitgliedern! Weg mit den §§ 129 a/b! Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Schreibt den Gefangenen:

Seyit Ali Ugur

JVA Augsburg

Karmelitengasse 12
86152 Augsburg

Musa Demir

JVA Landshut

Berggrub 55
84036 Landshut

Erhan Aktürk

JVA Nürnberg

Mannertstraße 6
90429 Nürnberg

 

Sinan Aydin

JVA Kaisheim

Abteistraße 10
86687 Kaisheim

Banu Büyükavci

JVA München

Frauenanstalt
Schwarzenbergstraße 14
81549 München

 

Müslüm Elma

JVA Kempten

Reinhartser Straße 11
87437 Kempten (Allgäu)

Haydar Bern

JVA München

Männeranstalt
Schwarzenbergstraße 14
81549 München

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Sami Solmaz in Frankreich

Maison d’Arret Reims

23 boulevard Robespi

51090 REIMS CEDEX

 

 

Spendenkonto: Rote Hilfe Regionalgruppe Nbg – Fü – Er, GLS-Bank

Iban: DE85 4306 0967 4007 2383 59

BIC: GENODEM1GLS

Kennwort: ATIK

 

ViSdP: H. Lange, c/o Rote Hilfe e.V., PF 3255, 37022 Göttingen

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