Am Dienstag, den 14. April 2015, fand vor dem Stuttgarter Landgericht ein Berufungsprozess gegen eine Antifaschistin statt, welche am 25.05.2013 in Karlsruhe die Faschisten daran gehinderte hatte, durch die Innenstadt zu marschieren. Die Polizei ging an diesem Tag brutal gegen DemonstrantInnen vor und nahm viele Verletzte durch den Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray in Kauf. Es ist eine bekannte Methode von ihrem eigenen aggressivem Verhalten abzulenken indem sie versucht, antifaschistischen Protest zu kriminalisieren und zu skandalisieren. So auch in diesem Fall. Für uns als Antifaschistisches Aktionsbündis Stuttgart und Region ist es legitim und notwendig sowohl zu den antifaschistischen Protesten zu mobilisieren als auch im Nachgang unsere Solidarität praktisch werden zu lassen. Denn selbst wenn es nur einige trifft, wissen wir doch sind alle gemeint.
Solikundgebung vor Prozessbeginn
Bereits um 8:30 Uhr sammelten sich die ersten AntifaschistInnen und nahmen an einer spontanen Solikundgebung für die angeklagte Antifaschistin teil. Mit einer Rede wurde nochmals auf die Notwendigkeit von antifaschistischem Engagement eingegangen. Kurz vor Prozessbeginn steigerte sich die Anzahl der antifaschistischen ProzessbegleiterInnen auf über 20. Anders als sonst gewohnt, gab es keinerlei Vorkontrollen und Durchsuchungen.
10 Minuten Prozess
Der Prozess verlief wesentlich schneller als vermutet. Bereits nach 10 Minuten war alles vorbei. Nachdem das erstinstanzliche Urteil verlesen wurde, zogen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte ihre Berufungsanträge zurück und das erstinstanzliche Urteil von 90 Tagesätzen à 10 Euro wurde rechtskräftig.
weitere Infos zum Verfahren:
Aufruf Prozessbeobachtung Berufungsverhandlung
Bericht Prozess Amtsgericht Stuttgart