Staatsanwaltschaft zur Einstellung aller offenen Verfahren bereit
Nach über acht Jahren akribischer Verfolgung streicht die Hamburger Staatsanwaltschaft die Segel. In den vergangenen Tagen wurde auch den letzten Angeklagten die Einstellung der Verfahren angeboten. Damit kommt die juristische Auseinandersetzung um die Demonstration am Rondenbarg gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 nun zu einem Ende.

Die Bilanz des staatlichen Repressionsversuches ist durchwachsen. Dank einer breit angelegten Solidaritätskampagne und einem hohen Maß an Kollektivität unter den Betroffenen konnte die Staatsanwaltschaft in ihrem ambitionierten Vorhaben, alle Demonstrant*innen ohne individuellen Tatvorwurf des schweren Landfriedensbruchs schuldig zu sprechen, ausgebremst werden. Nur in einem der Verfahren ist es ihr gelungen, eine Verurteilung zu erwirken, die allerdings eine verschärfte Kriminalisierung von Versammlungen darstellt.
„Der G20-Gipfel wird auch ein Schaufenster moderner Polizeiarbeit sein“, erklärte Gesamteinsatzleiter Hartmut Dudde im Vorfeld der Gipfelproteste. Was damit gemeint sein könnte, erfuhren am Morgen des 7. Juli 2017 etwa 200 Demonstrierende in Hamburg Bahrenfeld. Mit massiver Polizeigewalt wurde die Versammlung von etwa 200 Demonstrierenden in der Straße „Rondenbarg“ innerhalb weniger Minuten zerschlagen, zurück blieben etliche teils schwerverletzte Personen. 14 Menschen waren so schwer verletzt, dass sie mit Rettungswagen in Krankenhäuser gebracht werden mussten und zum Teil bleibende Schäden davongetragen haben. 59 weitere Demonstrant*innen wurden in Gewahrsam genommen, zwölf davon über das Gipfelende hinaus in Untersuchungshaft gesteckt. Die Ereignisse am Rondenbarg stehen exemplarisch für die Kriminalisierung von Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017. In den folgenden Wochen und Monaten kam es zu über 20 Hausdurchsuchungen in Wohnungen und Projekten im gesamten Bundesgebiet und zu einer großflächigen Öffentlichkeitsfahndung.
Die juristische Aufarbeitung erwies sich im weiteren Verlauf als schleppend – trotz der akribischen Ermittlungsarbeit der „Soko Schwarzer Block“, deren bis zu 180 Polizist*innen umfassendes Team die Demonstartion am Rondenbarg als einen Arbeitsschwerpunkt auserkoren hatte. Der erste Prozess, gegen einen damals 18-Jährigen, platzte nach fünf Monaten Untersuchungshaft und zwölf Verhandlungstagen,weil die Mutterschutzzeit der Richterin begann.
Ein weiterer Anlauf, gegen fünf jugendliche Teinehmer*innen der Demonstration, musste im Januar 2021 wegen der Corona-Pandemie abgebrochen werden. Erst im dritten Verfahren 2024 und damit sieben Jahre nach dem G20-Gipfel, wurde ein Urteil gefällt. Die offensive Prozessführung der beiden Angeklagten in Verbindung mit einer engagierten Strafverteidigung dürfte mit maßgeblich dafür gewesen sein, dass es danach zu keinen weiteren Verfahren mehr kam. Zu zäh waren die 24 Prozesstage, zu dürftig das Ergebnis. Zumal die Versuche der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, mittels selektiver Einstellungsangebote die Verfahrensgruppen auf ausgewählte Übeltäter*innen einzudampfen, in vielen Fällen solidarisch zurückgewiesen wurden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Staatsanwaltschaft mit dem ersten und einzigen abgeschlossenen Verfahren einen Punktsieg erreichen konnte: Eine weitere Einschränkung der Versammlungsfreiheit dahingehend, dass es möglich ist, auch ohne individuellen Tatworwurf verurteilt zu werden, wenn man an einer in Teilen militanten Demonstration teilnimmt.
Die Geschichte des jahrelangen Verfolgungseifers gegen die Demonstration am Rondenbarg ist aber auch eine Geschichte jahrelanger Solidarität. Mit etlichen Veranstaltungen im ganzen Bundesgebiet, drei bundesweiten Demos in Hamburg, einem überregionalen Aktionstag und mehreren Kampagnen ist es gelungen, das Thema präsent zu halten, im öffentlichen Diskurs und in der Berichterstattung den staatlichen Narrativen zu trotzen und erhebliche Spendengelder für die anfallenden Kosten zu sammeln. Die Zusammenarbeit unter den Betroffenen war enorm herausfordernd und oftmals alles andere als einfach, letztlich ist es trotzdem gelungen, über acht Jahre hinweg einen Austausch und eine politische Kollektivität zu organisieren; nicht frei von Makeln, aber doch bis zum Schluss eine mächtige Ressource im Ringen mit den Repressionsorganen.
Als Solidaritätsstrukturen, die über all die Jahre hinweg die Betroffenen begleiteten, haben wir viel gelernt: über gesellschaftliche Zuspitzung, über Solidarität und Zusammenhalt, aber auch über die zerstörerische Langzeitwirkung von Repression. Das auszuwerten, sprengt an dieser Stelle den Rahmen. Für uns ist klar, wir machen weiter.
Rote Hilfe Ortsgruppen Hamburg und Stuttgart & Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand im März 2026
Weiterführende Infos: Sonderseite der Roten Hilfe e.V. | Kampagne gemeinschaftlicher Widerstand






