Neulich gab es in Marbach einen Anquatschversuch durch den Staatsschutz. Hier die Zusammenfassung des betroffenen Genossen:
„Unter dem Vorwand einer Zeugenvernehmung kam es am 17.08.2018 in Marbach am Neckar zu einem Anquatschversuch durch den Staatsschutz. Der Beamte stellte sich mit seinem Nachnamen, „Krüger“, vor. Nachdem er betonte, wie wichtig er es fände, dass man gegen Rechts auf die Straße geht, bot er mir ein „lockeres Gespräch abseits des Protokolls“ an. Ob ich dazu bereit sei. Ohne rechtliche Belehrung nicht, antwortete ich. Er meinte, eine solche sei nicht notwendig, es sei keine Zeugenvernehmung, er wolle nichts über Personen wissen und es würden keine Anzeigen folgen, genauso wie er nichts notieren würde. Er wollte wissen, ob ich helfen könne, Informationen zu Veranstaltungen und Strukturen zu sammeln, was ich selbstverständlich sofort und vehement verneinte. Dann sei das Gespräch hier am Ende, das wäre alles was sie wissen wollten.“
Leider kommen derartige Anquatschversuche immer wieder vor. Umso wichtiger ist, dass wir alle darauf vorbereitet sind, wie wir damit umgehen. Grundsätzlich gilt, dass eine Zusammenarbeit mit den Repressionsbehörden nicht sinnvoll ist. Insofern ist eine konsequente Gesprächsverweigerung die beste Vorgehensweise. Weitere Infos gibt es auch in der entsprechenden Broschüre der Roten Hilfe.
In dem Zusammenhang möchten wir auch nochmal auf die Vorladung als Zeug*innen eingehen. Der Grundsatz, dass einer „Einladung“ durch die Polizei nicht nachgekommen werden muss, gilt weiterhin. Eine Besonderheit ist, wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft agiert. Das muss jedoch in dem „Einladungsschreiben“ explizit angegeben sein. Für weitere Infos hierzu gibt es ebenfalls eine Broschüre.
Nach wie vor gilt: beim Wachdmeischdr oifach d’gosch halde!
…und im Zweifel kommt einfach zur nächsten Beratung ins linke Zentrum – jeden ersten und dritten Dienstag im Monat ab 19 Uhr.