Am 30. April findet vor dem Amtsgericht Stuttgart ein politisches Verfahren statt. Angeklagt sind zwei linke Aktivisten, die rote Fahnen auf einer Demonstration mitführten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht darin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Hunderte Kurdinnen und Kurden demonstrierten am 21. Oktober in der Stuttgarter Innenstadt. Die Versammlung sollte ein Zeichen der Solidarität mit den politischen Gefangenen in der Türkei setzen. Monate nach der Demonstration erhielten zwei Teilnehmer der Versammlung eine Anklageschrift. Vorgeworfen wird ihnen das Mitführen roter Fahnen. Die Staatsanwaltschaft sieht in letzteren kein politisches Versammlungsmittel, sondern Waffen.
Ende April wird der Fall nun vor dem Stuttgarter Amtsgericht verhandelt. Linke Organisationen rufen zur Prozessbeobachtung auf.
„Rote Fahnen auf Versammlungen verbieten? Der Vorstoß der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist eine Farce“ kommentiert Johann Fuchs von der Stuttgarter Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. die Anklage. „Wir sehen in der Kriminalisierung von DemonstrationsteilnehmerInnen einen politischen Angriff auf linkes Engagement. Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Einstellung der Verfahren!“.
Vor der Gerichtsverhandlung findet eine Spaziergang mit roten Fahnen zum Gerichtsgebäude statt.
Termin der Gerichtsverhandlung: 30.04., 13:00 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Sitzungssaal 2