Liebe Passantinnen und Passanten,
Liebe Genossinnen und Genossen,
Am 16. Mai wurden drei Antifaschisten vom Pforzheimer Amtsgericht in erster Instanz zu Haftstrafen zwischen 16 und 20 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Laut Anklage sollen sie im März 2015 zwei Neonazis auf dem Weg zu einer „Kargida“-Veranstaltung in Karlsruhe angegriffen haben.
Bei dieser Gruppierung handelt es sich um einen der zahlreichen Ableger von „Pegida“. Dieses Sammelbecken rechtspopulistischer bis neonazistischer Kräfte hatte in diesem Zeitraum ihren Hochpunkt erlebt und bundesweit vielerorts wöchentlich gegen Geflüchtete und Migrant*innen, insbesondere Muslime, gehetzt.
Das Ermittlungsverfahren gegen die Genossen stützte sich im Wesentlichen auf die Aussagen der angeblich betroffenen Neonazis. Diese hatten dabei wahllos Fotos und Videos von Teilnehmer*innen linker Kundgebungen in Pforzheim vorgelegt und damit willkürlich Personen beschuldigt.
Das Urteil gegen die Antifaschisten ging letztlich sogar in zwei Fällen über das Plädoyer der Staatsanwaltschaft hinaus. Begründet wurde dies mit der „Verteidigung der Rechtsordnung“.
Für uns als Rote Hilfe ist klar: Dieses Urteil schützt keine Rechtsordnung, es ist ein Freibrief für organisierte Neonazis, wahllos Aktivist*innen gegen Rechts anzuzeigen und damit vor Gericht auch noch Recht zu bekommen. Ganz offensichtlich sollen hier Antifaschist*innen eingeschüchtert und vom legitimen Protest gegen nationalistische Hetze und rechte Gewalt abgehalten werden. Gerade vor dem Hintergrund einer erstarkenden Rechten in Deutschland ein fatales Zeichen.
Es liegt daher an uns allen, das Band der Solidarität enger zu knüpfen und die Solidarität mit den verurteilten Genossen zu organisieren. Denn eines ist sicher: In dem Verfahren gegen die drei wurde das letzte Wort noch nicht gesprochen!
Gegen jede staatliche Repression:
Allerta Antifascista!