Im Fall des verdeckten LKA-Ermittlers Simon Bromma hat die baden-württembergische Landesregierung heute vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine vernichtende Niederlage einstecken müssen.
Der LKA-Beamte hatte im Jahr 2010 unter falschem Namen und mit gefälschten Papieren das linke studentische Milieu und die alternative Szene ausspioniert, politische Gruppen infiltriert und enge persönliche Bindungen vorgetäuscht, um die Betroffenen auszuforschen. Erst nach einem Jahr Undercover-Einsatz konnte er durch Zufall enttarnt werden.
Das Gericht machte sehr deutlich, dass der Einsatz des geheimdienstlich arbeitenden Polizeispitzels gegen die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD)vollkommen unbegründet und unrechtmäßig war. Begangene oder auch nur zu befürchtende Straftaten waren der ‚Zielperson‘ des Spitzeleinsatzes in keiner Weise zuzuordnen. Die Vorsitzende Richterin folgte überdies vollumfänglich der Darstellung der Kläger, nach der der Polizeispitzel Simon Bromma unterschiedslos über alle ihm bekannt gewordenen Personen Informationen, insbesondere zu persönlichen und politischen Netzwerken weitergegeben hatte.